Gleitzonennebenjob und Kindergeld?

3 Antworten

Hi Eyoha,

bereits seit dem 1.1.2012 spielt die Verdiensthöhe beim Kindergeldanspruch überhaupt keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenzen bereits 2012 ganz abgeschafft wurden!

Falls du die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllst, wie z.B. Schule, Ausbildung, Studium usw., kannst du nebenher in unbegrenzter Höhe dazuverdienen, ohne dass das Kindergeld für die Eltern wegfällt. Also kannst du ohne Probleme deinen Gleitzonenjob ausüben...

... siehe auch hierzu den Link: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354

PS: Nur bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium muß die 20 Wochenstundenregel für einen evtl. Hinzuverdienst beachtet werden, um weiterhin Kindergeldanspruch zu haben! Näheres in dem Link unter Punkt e).

Gruß siola55

siola55  27.02.2016, 17:35

Näheres über die Gleitzonenregelung findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Gleitzone

bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/22\_gleitzone/node.html

Eine Alternative wäre für dich evtl. eine kurzfristige Beschäftigung, auch kurzfristiger Minijob z.B. als Ferienjob für max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Infos hierzu findest du ebenso in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/06\_kurzfristiger\_mj/node.html

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

Der Anspruch auf Kindergeld besteht bei dir ja alleine schon deshalb weil du noch zur Schule gehst,deine Beschäftigung hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Anspruch,mitteilen müssen es deine Eltern der Familienkasse trotzdem !

Dazu gibt es im Internet auf der Seite der Familienkasse eine Veränderungsmitteilung,diese kann man dann ausdrucken.

Die Höhe deines Einkommens spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,denn da wurde die Einkommensgrenze von 8004 € Brutto pro Jahr abgeschafft.

Einen Einfluss würde deine Beschäftigung nur dann haben,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben würdest und in der Woche neben der Schule mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten würdest.

Eyoha 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 11:55

Vielen lieben Dank für diese Antwort!

isomatte  27.02.2016, 11:57
@Eyoha

Bitte !

Solange du "hauptberuflich" Schülerin bist, auch noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, ist ein Job nicht kindergeldschädlich.