Gleitzonennebenjob und Kindergeld?
Hallo liebe Community!
Ich (18 Jahre alt/Schülerin) hatte mich kürzlich in einen SB-Lebensmittelhandel als Aushilfe für Nachmittage freitags und halbtags Samstag, da dieser Laden speziell Schüler und Studenten suchte.
Gestern hatte ich mein Bewerbungsgespräch dort. Man hat mir gesagt, dass sie keine Jobs auf 450€ Basis anbieten, sondern dass dieses Stellenangebot mit der Gleitzonenregelung verbunden ist. Mir wurde im Gespräch erklärt, dass man mit dieser Regelung bis 850€ im Monat verdienen kann, ohne Steuern zu zahlen, allerdings mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Das Gespräch an sich verlief sehr gut, nur machen sich meine Eltern nun sorgen, ob sie wegen dieses Nebenjobs, das Kindergeld für mich nicht mehr bekommen würden und meine Eltern auch auf das Geld angewiesen sind. Eben weil sie nicht so viel Geld haben, wollte ich diesen Job, aber Kindergeld ist nunmal auch wichtig.
Kennt sich jemand mit dieser Gleitzonenregelung, im Bezug auf Kindergeld, aus?
Vielen Dank im Vorraus!
LG
3 Antworten
Hi Eyoha,
bereits seit dem 1.1.2012 spielt die Verdiensthöhe beim Kindergeldanspruch überhaupt keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenzen bereits 2012 ganz abgeschafft wurden!
Falls du die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllst, wie z.B. Schule, Ausbildung, Studium usw., kannst du nebenher in unbegrenzter Höhe dazuverdienen, ohne dass das Kindergeld für die Eltern wegfällt. Also kannst du ohne Probleme deinen Gleitzonenjob ausüben...
... siehe auch hierzu den Link: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354
PS: Nur bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium muß die 20 Wochenstundenregel für einen evtl. Hinzuverdienst beachtet werden, um weiterhin Kindergeldanspruch zu haben! Näheres in dem Link unter Punkt e).
Gruß siola55
Näheres über die Gleitzonenregelung findest du in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Gleitzone
bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/22\_gleitzone/node.html
Eine Alternative wäre für dich evtl. eine kurzfristige Beschäftigung, auch kurzfristiger Minijob z.B. als Ferienjob für max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Infos hierzu findest du ebenso in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/06\_kurzfristiger\_mj/node.html
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)
Der Anspruch auf Kindergeld besteht bei dir ja alleine schon deshalb weil du noch zur Schule gehst,deine Beschäftigung hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Anspruch,mitteilen müssen es deine Eltern der Familienkasse trotzdem !
Dazu gibt es im Internet auf der Seite der Familienkasse eine Veränderungsmitteilung,diese kann man dann ausdrucken.
Die Höhe deines Einkommens spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,denn da wurde die Einkommensgrenze von 8004 € Brutto pro Jahr abgeschafft.
Einen Einfluss würde deine Beschäftigung nur dann haben,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben würdest und in der Woche neben der Schule mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten würdest.
Bitte !
Solange du "hauptberuflich" Schülerin bist, auch noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, ist ein Job nicht kindergeldschädlich.
Vielen lieben Dank für diese Antwort!