Glasfaser Internet Vertrag gemacht dennoch ohne Internet wie kann ich kündigen?

4 Antworten

Hallo RayDg,

das ist natürlich ein ärgerlicher Fall.

Grundsätzlich gilt: § 611 BGB

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Im vorliegenden Fall wird kein versprochener Dienst geleistet, damit ist eine der beiden Verpflichtungen nicht erfüllt und der Bestand eines Dienstvertrages nicht mehr erfüllt. So viel zum rechtlichen Teil.

In der Praxis würde ich mich an deiner Stelle zunächst an die Bundesnetzagentur wenden. Sie kann ein Schlichtungsverfahren gem. § 47a TKG (Telekommunikationsgesetz) einleiten. Hier ist allerdings Zeit mitzubringen.

Im Härtefall: SEPA-Lastschriftmandat aufkündigen, bisher getätigte Lastschriften zurückbuchen und den Vertrag wegen Nichterfüllung geschuldeter Leistungen nach § 611 BGB kündigen.

Grüße

sportslover18

Wenn keine Leistung erbracht wird, ist der Vertrag hinfällig.

Bin nicht sicher was formell der richtige Weg ist. Am besten Frist setzen, bis wann die Leitung geschaltet sein muss. Wenn die Frist verstreicht, Vertrag fristlos kündigen (Sonderkündigung).

aber haben jetzt sehr viele Probleme.

Welche den ?

Liegt das Problem beim HÜP (Hausübergabepunkt, Umsetzer FTTH zu Kupfer) oder am Router ?

Wurden schon Monatsbeiträge eingezogen ?

Wenn der Betreiber sein (Glasfaser-)Netz nicht im Griff hat, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht (weil der Betreiber seinem Teil des Vertrags nicht nachkommt). Als Kunde setzt man ein Einschreiben + Rückschein auf, teilt dem Betreiber das Problem schriftlich mit. Weiterhin kündigt man - mit einem Vorlauf von 2-3 Wochen an - vom Vertrag zurückzutreten und die Einzugserlaubnis zu kündigen.

Liegt der Fehler bei Euch (also weil ihr es nicht schafft den Router 'richtig' zu konfigurieren oder eure Geräte nicht in Ordnung sind) dann gilt das natürlich nicht.

Wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist meistens per brief oder fax