Glasfaser Internet Vertrag gemacht dennoch ohne Internet wie kann ich kündigen?
Ich bin mit meiner Freundin umgezogen und wir haben in dem neuen Haus Glasfaser. Wir haben uns dann für Glasfaser Deutschland entschieden aber haben jetzt sehr viele Probleme. Es ist ein Monat her wo wir den Vertrag mit denen gemacht haben dennoch sitzen wir ohne Internet da. Wir rufen fast jeden Tag dort an werden aber immer vertröstet oft wurde uns gesagt wir melden uns zurück aber nichts ...... Wir haben den Router schon hier und angeschlossen dennoch wollen die uns einen Techniker schicken der ist aber sehr überflüssig. Meine Frage ist, ob ich jetzt dennoch aus dem Vertrag wieder rauskommen kann obwohl ich aus der Widerrufsfrist raus bin.? Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Hallo RayDg,
das ist natürlich ein ärgerlicher Fall.
Grundsätzlich gilt: § 611 BGB
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Im vorliegenden Fall wird kein versprochener Dienst geleistet, damit ist eine der beiden Verpflichtungen nicht erfüllt und der Bestand eines Dienstvertrages nicht mehr erfüllt. So viel zum rechtlichen Teil.
In der Praxis würde ich mich an deiner Stelle zunächst an die Bundesnetzagentur wenden. Sie kann ein Schlichtungsverfahren gem. § 47a TKG (Telekommunikationsgesetz) einleiten. Hier ist allerdings Zeit mitzubringen.
Im Härtefall: SEPA-Lastschriftmandat aufkündigen, bisher getätigte Lastschriften zurückbuchen und den Vertrag wegen Nichterfüllung geschuldeter Leistungen nach § 611 BGB kündigen.
Grüße
sportslover18
Wenn keine Leistung erbracht wird, ist der Vertrag hinfällig.
Bin nicht sicher was formell der richtige Weg ist. Am besten Frist setzen, bis wann die Leitung geschaltet sein muss. Wenn die Frist verstreicht, Vertrag fristlos kündigen (Sonderkündigung).
aber haben jetzt sehr viele Probleme.
Welche den ?
Liegt das Problem beim HÜP (Hausübergabepunkt, Umsetzer FTTH zu Kupfer) oder am Router ?
Wurden schon Monatsbeiträge eingezogen ?
Wenn der Betreiber sein (Glasfaser-)Netz nicht im Griff hat, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht (weil der Betreiber seinem Teil des Vertrags nicht nachkommt). Als Kunde setzt man ein Einschreiben + Rückschein auf, teilt dem Betreiber das Problem schriftlich mit. Weiterhin kündigt man - mit einem Vorlauf von 2-3 Wochen an - vom Vertrag zurückzutreten und die Einzugserlaubnis zu kündigen.
Liegt der Fehler bei Euch (also weil ihr es nicht schafft den Router 'richtig' zu konfigurieren oder eure Geräte nicht in Ordnung sind) dann gilt das natürlich nicht.
Wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist meistens per brief oder fax