Kann man 1&1 innerhalb von einem Monat kündigen (1&1 1Klick/Tag/Monat)?

6 Antworten

Um Beurteilen zu können, ob das 14-tägige Widerrufsrecht noch gilt, müssten wir erst einmal wissen wann Du den Vertrag abgeschlossen hast.

Vielleicht ist das hier aber auch ganz unerheblich, denn so, wie Du schreibst ist es 1&1 ja nicht möglich Euch einen Anschluss anzubieten da keine Leitung frei ist.

Normalerweise beinhalten die 1&1 Verträge ja aber eine Sofort-Start-Option und in diesem Zusammenhang eine LTE-Flartrate. Nutzt Ihr die denn nicht? Oder wurde darauf gar nicht hingewiesen?

Wenn 1&1 Euch den bestellten Internetzugang nicht liefern kann, bedarf es keines 14-tägigen Widerrufsrechts. Dann kündigt Ihr einfach fristlos wegen Nichterfüllung des Vertrags seitens 1&1.

Wann hast du den Vertrag abgeschlossen? Woher weisst du das mit dem Leitungsmangel. Sollte 1&1 nicht liefern können ist es mit dem Vertrag eh Essig. Also zunächst einmal abwarten, ob 1&1 eine Leitung zu dir hinschalten kann. Das Widerrufsrecht ist nicht gleichzusetzen mit einer Kündigung. Du kannst den Vertrag jederzeit innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen, also ungültig machen. Kündigen kannst du den Vertrag dann ebenfalls. Wirst aber an den 2 Jahren hängenbleiben, also bezahlen müssen. Allerdings nur dann, wenn 1&1 die Leistung erbringt, also dir eine DSL Leitung zur Verfügung stellen kann. Im Zweifel, wie du weiter verfahren sollst empfehle ich dir, dich nochmals bei der Kundenhotline zu melden und denen das eventuelle Problem schildern.

ChReike 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 13:43

Habe ihn am 23.09 abgeschlossen, also ist heute der letzte Tag der Kündigungsfrist.. Das mit dem Leitungsmangel hat mir die nette Dame am Telefon von 1 und 1 erklärt. Sie meinte es wäre sehr schwierig meinen Anschluss zu schalten. Wenn 1 und 1 schalten kann, wäre das schön und ich hätte kein Problem zu zahlen.

Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht - hat man die Leistung jedoch schon in Anspruch genommen wirds schwieriger - nun sagst Du aber 1&1 KANN gar nicht leisten ?!

Dann erfüllen die nicht den Vertrag - und Du hast obendrein ein Sonderkündigungsrecht.

Nur - 1&1 liefert gern n Stick zur kostenlosen Nutzung bis zur Leitungsfreigabe ...wie war das bei Dir ? 

ChReike 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 13:12

Ja, hatte noch den Stick dazu. Wieso? Regelt sich das dann anders???

BigBen38  07.10.2015, 14:47
@ChReike

Allerdings. Denn durch die Nutzung des Sticks erbringen sie ja Leistung ...

Versuch trotzdem aus der Nummer raus zu ko mmen...mit denen reden reden reden...bis sie weich werden

ChReike 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 15:05
@BigBen38

Heute ist ja noch der 14. Tag in dem ich den Vertrag kündigen kann. Danke für deine Unterstützung!

Wenn die nicht "liefern" können, musst Du nichts bezahlen.

Verträge werden ja zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen. Wenn eine davon ihren Part nicht erfüllt, ist der Vertrag nichtig.

Jensen1970  07.10.2015, 11:21

sry 

hoermirzu  07.10.2015, 11:24
@Jensen1970

Woher willst Du wissen? ChReike sagt nicht; sonst würde sie nicht meckern!

Guck in deinen Vertrag, wer soll das wissen was du für nen Vertrag gemacht hast! Sind wir Hellseher? zur Not kündige einfach und du wirst die passende Antwort von 1&1 bekommen. Wenn du gar keine Verbindung bekommst, hast du meist außerordentliches Kündigungsrecht. Ich hoffe du hast nicht gezahlt für keine Internetverbindung.