Gibt es sowas wie Vertragsrecht bei F+ Beziehungen, wenn man Mädels belügt?
Also wenn man mit mehreren attraktiven Mädels F+ Beziehungen führt (also lockere Freundschaft + Sex). Diesen Mädels alle möglichen Versprechungen macht, zB das man die heiraten wird und die irgendwann den teueren Sportwagen und das Haus erben, etc... Nachdem man paar Mal mit den im Bett war, sagt der Typ plötzlich das es mit heiraten nix wird, weil man charakterlich zu verschieden ist... bestimmt werden sich die Mädels darüber nicht so freuen.
Könnte es passieren das man als Typ trotzdem dafür rechtlich belangt werden kann? Es gibt ja im Vertragsrecht auch mündliche Verträge.
16 Stimmen
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Ich bin ein Typ... ich bin doch nicht blöd und heirate, da kann mann ja direkt alles abgeben und sich unter die Brücke legen.
11 Antworten
Das begründet natürlich keine rechtlichen Ansprüche. Sollte es sich um Schenkungsversprechen handeln, sind diese formnichtig. Einzig aus einem Verlöbnis können sich Ansprüche ergeben, wenn es dann nicht zur Heirat kommt. Aber das auch nur in einem engen Rahmen.
Ist zwar ein ziemlicher Abschaummove aber rechtlich belangt werden kann man dafür nicht.
Es kann unter Umstände Ansprüche auf dem Bereicherungsrecht geben.
Die miserable charakterliche Grundhaltung ist nicht strafbar - soviel Verantwortungslosigkeit ist schon Strafe genug!
Eine der unumstößlichen Folgen bestünde jedoch in der uneingeschränkten Unterhaltspflicht, einer Vertragsfolge mit Hand und Fuß, denn er schließt einen Vertrag mit seinen F+ Freundinnen jedesmal, wenn er - ganz physisch - seinen Johannes arglistig und verschlagen bei den gutgläubigen Mädels zum Einsatz bringt.
Nein, aber der Ruf, den er sich da aufbaut, dürfte ihm dann irgendwann voraus eilen. Es könnte passieren, dass eine der Damen mal Brüder hat, die das ganze weniger lustig finden, und das auch mitteilen. Und für alle Kinder biste natürlich 100% verantwortlich.