Gibt es sowas wie Vertragsrecht bei F+ Beziehungen, wenn man Mädels belügt?

Dafür kann man rechtlich nicht belangt werden 75%
Dafür kann man rechtlich belangt werden 25%

16 Stimmen

MitFrage  01.08.2020, 18:16

Willst du eine Hochzeit einklagen?

timjimtim 
Beitragsersteller
 01.08.2020, 18:20

Ich bin ein Typ... ich bin doch nicht blöd und heirate, da kann mann ja direkt alles abgeben und sich unter die Brücke legen.

11 Antworten

Das begründet natürlich keine rechtlichen Ansprüche. Sollte es sich um Schenkungsversprechen handeln, sind diese formnichtig. Einzig aus einem Verlöbnis können sich Ansprüche ergeben, wenn es dann nicht zur Heirat kommt. Aber das auch nur in einem engen Rahmen.

Dafür kann man rechtlich nicht belangt werden

Ist zwar ein ziemlicher Abschaummove aber rechtlich belangt werden kann man dafür nicht.

Es kann unter Umstände Ansprüche auf dem Bereicherungsrecht geben.

Dafür kann man rechtlich nicht belangt werden

Die miserable charakterliche Grundhaltung ist nicht strafbar - soviel Verantwortungslosigkeit ist schon Strafe genug!

Eine der unumstößlichen Folgen bestünde jedoch in der uneingeschränkten Unterhaltspflicht, einer Vertragsfolge mit Hand und Fuß, denn er schließt einen Vertrag mit seinen F+ Freundinnen jedesmal, wenn er - ganz physisch - seinen Johannes arglistig und verschlagen bei den gutgläubigen Mädels zum Einsatz bringt.

Nein, aber der Ruf, den er sich da aufbaut, dürfte ihm dann irgendwann voraus eilen. Es könnte passieren, dass eine der Damen mal Brüder hat, die das ganze weniger lustig finden, und das auch mitteilen. Und für alle Kinder biste natürlich 100% verantwortlich.