Heimlich beim sex gefilmt - illegal?

5 Antworten

Das Filmen ist klar eine Straftat - § 201a StGB

Diebstahl zwar auch, aber hier würde ich am Tatbestand Zweifel haben, da man kaum von einer rechtswidrigen Aneignungsabsicht sprechen kann - sie hat die Karte letztlich an sich genommen um weitere Straftaten (z.B. die Verbreitung des Videos) zu unterbinden und um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Letztlich muss die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden - falls der Typ sie wegen Diebstahls anzeigt - ich gehe davon aus dass ein solches Verfahren auf Grund des vorliegenden §201a sowieso eingestellt werden wird.

Sie sollte auf jeden Fall zur Polizei und das Ganze anzeigen und die Karte als Beweismittel der Polizei aushändigen.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass sie nicht die einzige ist/war, die gefilmt wurde.....

HarryXXX  25.03.2022, 08:42

Kommt drauf an, ob das ihr Freund war oder eher ein zufälliger ONS.
Und wenn der nicht ganz bekloppt ist, dann hat er inzwischen alle Beweise verschwinden lassen und die Speicherkarte kann irgendwo gewesen sein. Dann behauptet er einfach, das hat sie selbst gefilmt. Also ich will so eine Sauerei nicht klein reden, aber in solchen Fällen muss man wenn dann sofort handeln - nicht vorher diskutieren oder gar noch mit dem Täter drüber reden.

rampe6  25.03.2022, 09:50
@HarryXXX

ob Freund oder ONS ist völlig egal - wo soll da rechtlich der Unterschied liegen?

Die Aufnahmen liegen als Beweis ja vor.....

HarryXXX  25.03.2022, 09:53
@rampe6

Wenn es der feste Freund war, dann ist ein Filmen anderer Personen eher unwahrscheinlich und ausserdem könnte das die Ausrede stärken, es wäre vielleicht ursprünglich gewollt gewesen.
Wenn jetzt inzwischen vielleicht Tage oder sogar Wochen vergangen seion sollten, dann kann man sich den Beweis sowieso irgendwohin schieben.

Ja, eine Anzeige wäre grundsätzlich möglich, sofern der Sex tatsächlich gefilmt wurde (die bloße Anwesenheit einer Kamera muss nicht zwingend heißen, dass sie auch eingeschaltet war).

Ob es zu einer Verurteilung kommt, hängt dann natürlich von der Beweisbarkeit des Vergehens ab, was letztlich ein Gericht zu entscheiden hat. Wenn er behauptet, du warst mit der Aufnahme einverstanden, oder hast die Aufnahme gar selbst angefertigt, könnte es u.U. schwierig werden, dies zweifelsfrei zu widerlegen, außer es ist auf dem Video eindeutig zu erkennen, dass die Aufnahme ohne deinem Einverständnis entstanden ist, weil du ihn z.B. auf die Kamera angesprochen hast.

Natürlich ist das heimliche Filmen illegal. Anstelle deiner Freundin hätte ich die Speicherkarte auch mitgenommen. Das ist zwar theoretisch Diebstahl, wird aber vermutlich keinen groß interessieren. Sobald der Wert der Speicherkarte sehr gering ist, die Verletzung der persönlichen Rechte aber nicht. Ehrlich gesagt würde ich mir da keine allzu großen Gedanken machen, auch nicht wenn es zu einer Anzeige kommen sollte.

ZuumZuum  25.03.2022, 02:17

Das ist zwar theoretisch Diebstahl, wird aber vermutlich keinen groß interessieren.

Erstens HAT sie die Speicherkarte mitgenommen, und zweitens ist der Diebstahl hier durch Notwehr gedeckelt.

Mischung aus Diebstahl von der Karte und Verletzung am Recht auf das eigene Bild

Woher ich das weiß:Recherche
HarryXXX  25.03.2022, 02:10

Ich denke der Diebstahl wird hier nicht besonders hoch gewertet. Das heimliche Filmen aber mit Sicherheit.

Ich würd den definitiv anzeigen so etwas intimes wie Sex mitzufilme OHNE ir wissen ist das aller aller letzte