GEZ Befreiung bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Moin,
ich wohne seit einigen Jahren mit meiner Freundin zusammen. Meine Freundin bezieht BAföG und ist deshalb von der GEZ-Gebühr befreit. Ich studiere ebenfalls, finanziere mein Studium aber über einen Studienkredit (kann mir die Gebühr also eigentlich auch nicht leisten - ich weiß, das ist der GEZ egal...). Die GEZ schreibt, dass nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ebenfalls von der Befreiung betroffen sind. Meine Frage ist jetzt, ob diese Befreiung auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt. Ich denke, dass meine Freundin und ich durchaus eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bilden, wir sind seit 9 Jahren zusammen und wohnen seit knapp 4 Jahren in einer Wohnung.
Kurzfassung: Bezieht sich die Befreiung von der GEZ-Gebühr wegen BAföG-Erhalt auch auf Mitbewohner, mit denen der Befreite in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt?
2 Antworten
Meine Frage ist jetzt, ob diese Befreiung auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt Nein
Ihr seid nicht verheiratet oder habt eine eingetragene Lebensgemeinschaft (bei Homosexuellen möglich)
Nur weil ihr euch liebt, zusammenwohnt bist du nicht befreit. Sowas wie "eheähnliche Gemeinschaft" kennt weder Bafög noch der Rundfunkbeitrag.
Wenn ihr füreinander finanziell einstehen würdet, müsstest ihr das mit einer Ehe beschließen und gültig machen. Aber so seid ihr ein normales Paar und die Befreiung gilt nicht, genauso wie auch andere Rechte oder Pflichten nicht gelten, die gelten würden wenn ihr verheiratet wärt.
Logischerweise wendet sich die GEZ immer an den, der Geld hat. Das bist in diesem Fall du, obwohl du auch keins zu verschenken hast. Aber die Befreiung gilt nicht für dich mit, sorry.