Bezirksschornsteinfeger für Abnahme wechseln?
Ich würde gerne einen anderen Schornsteinfeger für die Abnahme meines Holzofens beauftragen, da ich das Gefühl habe, meiner ist "gegen" mich.
Darf ich das?
Vielen Dank
7 Antworten
Wir haben täglich mit Schornsteinfegern zu tun. Auch unseren Kunden raten wir, bei Planung einer neuen Feuerstätte den Schornsteinfeger so früh wie möglich mit ins Boot zu holen. Dann funktioniert es in fast allen Fällen reibungslos.
Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, was häufig auf Missverständnissen beruht oder weil einfach die menschliche Chemie nicht stimmt, raten wir unseren Kunden zu emotionaler Intelligenz (Aufmerksamkeit, Freundlichkeit, Fragen stellen etc ...)
Dann klappt's auch mit dem Bezirksschornsteinfeger.
wie schon vermerkt gibt es zwei Arten von Diensten des Schornsteinfegers. Freie Tätigkeiten und Hoheitliche. Zu den Hoheitlichen gehören
Die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht
Damit also auch die von Dir benannte Abnahme des Holzofens
Die Antwort auf Deine Frage hier muss also lauten: "nein, für diese Aufgabe darfst Du das nicht"
Geanu so ist es @Esskah - für die Abnahme darf man sich keinen anderen Schornsteinfeger suchen.
nein, das kannst Du nicht
Nein, nicht für die Abnahme, Feuerstättenschau etc.
Nur für die Kehrarbeiten kannst Du dir den Schornsteinfeger frei aussuchen, was aber eigentlich nicht wirklich Sinn macht.
Mir liegt "mein" Bezirksschornsteinfeger auch nicht besonders, der ist ein seltsamer Typ, aber ich lasse ihn trotzdem alles in einem Aufwasch machen!
ich helfe Dir noch ein Stück mit einem Blick ins SchfHwG (Schornsteinfeger Handwerksgesetz)
§8 (1) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.
Da nur dieser die hoheitlichen Tätigkeiten durchführen darf, kommst Du an dieser einen Person nicht vorbei
...Jein! Zwar besteht die Möglichkeit, für einige Dienstleistungen einen "freien" Schornsteinfeger zu beauftragen...aber der ....Ich nenne ihn mal "amtlich bestellte" Bezirksschornsteinfegermeister hat trotzdem weiterhin die "Hoheit" in seinem Bezirk. Nebenbei arbeitet dieses Gewerk im Normalfall nicht "gegen" seine Kunden, sondern für sie. Sollten wegen der Installation irgendwelcher Feuerstätten Bedenken seitens dieses Gewerkes aufkommen, sind die i.d.R. nicht böswillig, sondern um den Kunden vor durch diese Installation entstehende Gefahren zu schützen. Wird leider häufig als "Schikane" missverstanden....
Ja, aber es landet am Ende doch bei dem für deinen Bezirk zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Egal wer bei dir vor Ort die Brandstättenschau durchführt, die gesamten Unterlagen gehen an den Bezirksschornsteinfegermeister, weil nur ER die Verantwortung trägt und am Ende des Vorganges entscheidet.
Warum sollte der Mensch gegen dich sein? Wenn du keine unzulässige Feuerstätte betreiben möchtest bist du ein zahlender Kunde. Ich würde den Schorni möglichst früh informieren und im das Datenblatt und eventuelle Bauskizzen senden und fragen ob er generelle Probleme sieht. Hat bei meinem immer hervorragend funktioniert, er hat mir gute Tipps gegeben auf was ich bei der Auswahl achten soll. Perfekt.
Geht nicht der Bezirksbevollmächtige muß genommen werden, außer : er ist krank durch einnen Unfall etc.und fällt länger Zeitraum aus dann wiederum muß du dich an die Kreisbehörde selber wenden (Landratsamt ) die Abnahme muß ja schnellst möglich gemacht werden
den Wechsel kannste mal bei der Kreisbehörde beantragen würde zuerst mal vorsprechen
Ich m'chte ja einen Bezirksschornsteinfeger haben, nur eben einen anderen, darf ich mir den aussuchen