Gibt es eine Mindesttemperatur in leerstehenden Nachbarwohnungen?
Ich wohne in einer Wohnung, bei der seit zwei Jahren sowohl die Etage unter mir unbewohnt ist, als auch die Nachbarwohnung leersteht. Diese Wohnngen werden auch nicht geheizt. Meine Wohnung ist folglich deutlich schwerer warm zu bekommen und zu halten. Deshalb meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Heizung in leerstehenden Wohnungen über die Frostwächterfunktion hinaus? Ich denke nicht an 18 bis 20 Grad sondern eher an einen Bereich von vielleicht 8 bis 10 Grad. Vielen Dank für Eure Antworten
6 Antworten
Gibt es nicht. Du hast aber auf jeden Fall das Problem das dir wegen diesem Umstand wesentlich höhere Heizkosten entstehen. Da solltes Du deinem Vermieter auf jeden Fall einmal "auf den Zahn fühlen".
Es müßte im Interesse des Vermieters liegen, dass sich in den Wohnungen durch schlechtes Heizen Schimmel bildet. Schön dumm, wenn er am falschen Ende spart. Von einer gesetzlichen Pflicht ist mir nichts bekannt.
ich hab das auch für knapp 2 Jahre genau so erlebt- es gibt diesbezüglich keine Rechtsvorschrift im Mietrecht- bei Eigentumswohnungen ließe sich nach dem Wohneigentumsgesetz ggf. für den Eigentümer irgendwas herleiten- wenn z.B. so etwas wie nachweisliche Feuchtigkeitsschäden am Gebäude entstehen könnten.
Gibt es nicht. Was ist der Grund bei unserem bestehenden Wohnungsmangel dass sie leerstehn? In welcher Gegend und was für ein Gebäude?
Würde Dein Problem zunächst mit dem Eigentümer/Vermieter besprechen...
Auch wenn die Wohnungen leer stehen müssen die Heizkosten, sofern man nicht eine Etagentherme hat anteilig geteilt werden. Ich meine 50-70 % werden nach Verbrauch gerechnet, der Rest ist Grundlast - Die Nachbarwohnungen zahlen also bei Zentralheizung durchaus mit.
Die Räume stehen wegen ungeklärter Zukunftsaussichten leer (ehemals Büro)