Gibt die Staatsanwaltschaft oder Polizei Auskunft wie weit das verfahren ist?
Hallöle..
Warte leider schon sehr sehr lange (7 Monate ) auf eine Entscheidung von der Staatsanwaltschaft wegen einer nicht ganz tollen Sache..
Vorladung habe ich am 16. Februar gehabt und wahrgenommen. Ich wurde erkennungsdienstlich behandelt.
Jetzt will ich mit der Sache aufgrund eines neuen Lebensabschnittes abschließen, kann es aber nicht.
Habe die Vorladung gefunden, wo oben eine verfahrensnummer steht.. Kann ich mit der was bezwecken?
P. S. Wohne in einer Kleinstadt wo die Justiz normalerweise schnell arbeitet.
3 Antworten
Nicht bei der Staatsanwaltschaft anrufen! Ruf bei deinem Sachbearbeiter an und gib deine Vorgangsnummer durch. Frag dann nach dem staatsanwaltlichen Aktenzeichen. Damit bekommst du dann auch Auskunft bei der Staatsanwaltschaft.
Das polizeiliche Aktenzeichen bringt dir bei der Staatsanwaltschaft nicht wirklich was.
Ich würde mal freundlich nachfragen. Das schadet ja nicht.
Die werden dir bestimmt weiter helfen, gerade in einer Kleinstadt.
Versuche den Sachbearbeiter zu kontaktieren, der für deinen Fall zuständig ist.
Am besten die Staatsanwaltschaft. Denn die entscheidet letztendlich. Die Polizei trifft keine Entscheidungen, sondern leitet das Ermittlungsergebnis nur an die Staatsanwalt weiter, wenn sie damit fertig ist. Bei der Staatsanwaltschaft wird man dir eher helfen können.
Mit dieser Nummer kannst Du bei der Staatsanwaltschaft Auskunft bekommen.Wenn Du persönlich hingehst,sofort in der Regel.
danke für die Antwort. Soll ich da bei der Polizei anrufen oder bei der Staatsanwaltschaft?