Gewohnheitsrecht , wenn der Arbeitgeber den Stundenlohn nicht mehr zahlen möchte?
Hallo zusammen, also ich habe einen Vertrag von 120 Stunden und einen Grundlohn von 10€ aber seit ungefähr 4 Jahren arbeitete ich für die gleiche firme aber im Auftrag der DB und bekomme 14,24€ seit 4 Jahren und mache 160 Stunden, jetzt hat meine Firma den Auftrag verloren und hat und einfach so nach 4 Jahren gekündigt ohne grund! In dieser ein monatigen Kündigungsfrist wollen sie aber uns nur noch die 10€ vor 4 Jahren zahlen, 120 Stunden
5 Antworten
Wurdest du in den 4 Jahren von DB bezahlt?
Nein von der firme die im Auftrag der db gearbeitet hat
Dann ist da doch unstrittig. Der Vertrag besitzt doch Gültigkeit.
Dann ist zu prüfen ob du dieses eine Monat noch für dieses vereinbarte Objekt tätig bist. Dann klärt sich die Frage selbst ;)
Das Projekt ist beendet, und damit ist der Zuschlag weg.
Das ist ärgerlich. Wenn du Berufs-Rechtsschutz hättest wäre das gut, denn dann kannst du dich kostenlos bei einem Anwalt beraten. Ansonsten kann dir vielleicht das Arbeitsamt auch etwas dazu sagen.
Ich selbst schätze das so ein, dass du nichts dagegen machen kannst, wenn du jetzt wieder runtergestuft wirst.
Nur Du kennst die Vertragsbedingungen....lese sie oder frag nach!
Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Wärst du jetzt im Krankenstand würde sich dein Krankengeld nach den tatsächlichen Beiträgen richten, die du bezahlt hast.
In der Kündigungsfrist gilt, wenn der AG euch nicht weiter bei diesem Auftraggeber beschäftigen kann, der vereinbarte Stundenlohn.
Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Im Arbeitsrecht ist damit die "betriebliche Übung" gemeint - die allerdings nicht nur einen einzelnen Arbeitnehmer betreffen kann!
Okey Danke
Auch wenn ich 4 Jahre lang mein Leben nach diesem Stundenlohn aufgebaut habe? Und die Stunden von 160, wir haben immer mehr als 160 gemacht obwohl im Vertrag 120 steht fallen die jetzt auch weg
Du schreibst doch selbst, dass die höhe Stundenzahl und der Lohn objektbezogen war.
verliert der Arbeitsvermittler den Auftrag, muss er nur den vereinbarten Lohn weiter zahlen.
Wie du dein Leben "aufgebaut" hast, ist nicht Sache deines Arbeitsvertrages. Mit einer solchen Entwicklung musstest du ja auch jederzeit rechnen.
Sorry - aber deinen Text kann ich nicht nachvollziehen.
Danach hast du also 2 Arbeitsverträge und wirst doppelt bezahlt
Einmal von deinem Arbeitgeber und dann noch von der Deutschen Bahn AG!
Und außerdem willst du noch die Überstunden der letzten 4 Jahre nachgezahlt bekommen!
Genau DB ist beendet, wir hatten das Objekt DB 5 Jahre lang und da haben wir 14,24€ bekommen.
Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag sollte helfen!
Ich glaube du hast nicht genau gelesen!
Er arbeitet bei EINER Firma, wo er fest an die DB verliehen wurde.
Also Bahn zahlt für x Leute an y und y zahlt x1 (=Fragesteller)
Und er will nicht Überstunden ausbezahlt haben, sondern Will seine 14,24 weiterhin haben!
Nein also ich arbeite für die Firma Kötter und die arbeiten für die DB , ich werde von Kötter bezahlt aber solange ich im Auftrag der DB z.b im Sicherheitsbereich bezahlt mir Kötter 14,24€
Dann solltest du mal deinen Arbeitsvertrag lesen, da steht alles was wichtig für dich ist.
Also im Vertrag steht das 10€ der Grundlohn ist und wenn wir an einem Objekt arbeiten eine Zusatzvereinbarung haben von 14,24. meine Sorge ist einfach das sind mal 400-500 Euro weniger