steuerrückerstattung vom verkauf ins Ausland

1 Antwort

Der Händler erfasst zunächst die Rechnung mit dem Betrag von 3.570 Euro und bucht davon - normalerweise über ein Automatikkonto - 570 Euro Umsatzsteuer. Wenn er später von dem Käufer den Ausfuhrbeleg erhalten hat, ist der Vorgang umsatzsteuerfrei. Er schreibt eine berichtigte Rechnung über 3.000 Euro mit dem Hinweis "steuerfreie Ausfuhr". zahlt dem Kunden die 570 Euro aus und bucht die berichtigte Rechnung auf ein Konto "Steuerfreie Umsätze" Die alte Rechnung wird unter Hinweis auf die neue Rechnung storniert. So wird der Verkauf nur einmal in der Buchhaltung erfasst.

Penelopas 
Beitragsersteller
 07.07.2011, 07:12

Also das heißt, er muss keine Steuer mehr bazahlen? Egal wie groß der Preis ist, muss er keine weitere Steuer mehr bezahlen? Sagen wir für den Finanzamt ist es dann glichgültig ob 3000, 5000, oder 10 000?

Helmuthk  07.07.2011, 10:35
@Penelopas

Er bezahlt keine Umsatzsteuer für diese Ausfuhrlieferung. Die 3.000 Euro bleiben jedoch Betriebseinnahmen und werden in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Der Händler zahlt nachher auch für diesen Betrag Gewerbe- und Einkommensteuer.