Gewerbliche Nutzung von Keller im Eigenheim
Wir werden einen 20 m2 oder 25 m2 Raum im Untergeschoss von unserem Haus zu einem Musikraum umbauen. Dieser Raum soll später für Musikunterricht, also gewerblich, genützt werden. Ich habe gehört, dass ein Raum nur gewerblich genutzt werden kann, wenn die Fensterfläche im Raum mindestens 10% der Raumfläche entspricht. Kann mir da jemand weiterhelfen wie das konkret gehandhabt oder vorgeschrieben wird? Wo finde ich die offiziellen Richtlinien dazu? Vielen Dank.
1 Antwort
Hi ESAndres,
melde Dich bei der Gewerbeaufsicht. In BaWü ist das z.B. der Wirtschaftskontrolldienst (WKD), der ist beim Landkreis angesiedelt.
Es gibt tatsächlich Vorschriften die sich darum kümmern.
Allerdings solltest Du ganz dringend mit einem Steuerberater darüber sprechen. Es kann nämlich sein, dass damit ein Teil vom Untergeschoss Betriebsvermögen wird. In der Regel sind die Folgen nicht so witzig und kosten früher oder später richtig Steuer. Dann lieber jetzt mal 200 Euro für eine Beratung bezahlen.
Wünsche Dir, dass das alles funktioniert. Viel Erfolg.