Anzeige beim Bauamt wg. Verstoß ENEV - Folgen Finanzamt?

2 Antworten

Gewinnoptimierung ist stets das Ziel einer Vermietung!

Wenn eine EnEV Verletzung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Anzeige bei der Unteren Baubehörde bzw. Ordnungsamt, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Das Finanzamt hat damit primär wenig zu tun, sofern die Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden.

Nordrealist 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:08

Moin, das Vermietungen Gewinn erzielen soll, ist legitim, die Frage, auf wessen Kosten lassen wir mal undiskutiert.

Mein Gedankengang ging in folgende Richtung : Bauamt stellt in der Prüfung  der OWi bezüglich EnEV fest, das eine Nutzungsänderung Stall zur Wohnung nie stattgefunden hat.

Somit ist im Laufe der Jahre steuerlich (Grundsteuer, verschiedene Hebesätze) falsch abgerechnet worden.

Gibt das Bauamt diese Informationen an das Finanzamt weiter?

Eine Vernetzung von Bauaufsichtsbehörde oder Naturschutzbehörde mit dem Finanzamt halte ich für absolut unwahrscheinlich.
Man kann da vielleicht kritisieren, das beim Staat die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Ich persönlich bin aber froh, dass der Bürger gegenüber den staatlichen Stellen nicht allzu gläsern ist.

Nordrealist 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 20:10

Das ist im Sinne der Abschätzung des entstehenden Kollateralschadens etwa die Antwort, auf die ich gehofft habe.

Auch die Recherche an anderen Stellen hat in etwa diesen Sachspenden ergeben.

Danke für deinen Beitrag.