Privatbar legal?
Hi Leut ich bin neu hier also seit nett zu mir :D,
meine Situation ist folgende: Ich hab mit nem Kumpel ne Bar gestartet. Erstmal nur aus Fun. Beim erstenmal mal hatten wir die Kosten aber recht gut wieder reingekriegt und haben die ganze Sache etwas ausgebaut. Läuft meistens so ab dass wir unsere Getränke auf ne Party mitnehmen, nen Tisch bereit gestellt bekommen, 2 oder 3 Eimer mit Spülwasser da haben (weils meistens nur sproadisch aus paar Bierbänken zusammengebaut wurde) und unsere Preisliste austeilen (mit im Gegensatz zu professionellen Bars lächerlichen Preisen). Wir sind halt inzwischen recht beliebt weil wir zwar nicht die professionellsten sind, aber wie gesagt ein unglaubliches Preis-Leistungs-Verhältnis zusammenbringen :D Inwischen werden wir auch teilweise von vereinzelten Personen den Profi-Bars vorgezogen und so kommts das wir ab und zu Anfragen bekommen auf deren Geburtstagen an öffentlichen Plätzen auszuschenken.
Nun die Frage: Was braucht man um das zu legalisieren? Bzw. welche Schlupflöcher kann man dazu ausnutzen? Letztens auf ner Party waren Leute da die es ähnlich gemacht haben. Jedoch haben die auf der Preisliste die Preise nicht aufgeführt da sie dachten dies gilt dann nichtmehr als offizelles ausschenken und haben dann einfach 3 € "Trinkgeld" verlangt. Genügt das wirklich? Mann muss aber noch dazusagen dass das zwar eine recht große Party war, jedoch gabs dazu keine offizellen Einladungen.
mfg dready
4 Antworten
Hallo, das mit dem Trinkgeld ist ja eine geile Idee, aber leider läufts so nicht. Wenn Ihr das gewerblich macht und Alkohol ausschenkt, und das macht Ihr, braucht ihr eine Konzession. Dann kommen einige Auflagen auf euch zu und dann reichen z.b. ein paar Eimer Spülwasser nicht mehr aus. und hier liegt dann auch das Problem. Die Auflagen erfüllen kostet Geld das Ihr mit kalkulieren müßt, dann seid Ihr genau so teuer wie eure Konkurenten und verliert den Wettbewerbsvorteil. Ihr müsst das alles versteuern und Ihr habt die Beweispflicht, das bedeutet Ihr müsst eine Aufzeichnung vorlegen wann und was Ihr verkauft habt, ansonsten werdet Ihr geschätzt, und da ist das Finanzamt weniger witzig. Also mein Tip, passt auf, macht es offiziell und richtig. Das Finanzamt kann euch 10 Jahre zurück noch prüfen und je länger Ihr das jetzt betreibt ohne Mehrwertsteuer, und Einkommensteuer zu zahlen deto höher wird später die Strafe
Ihr bewegt Euch da auf gefährlichem Glatteis. Erstens, wenn Ihr mehr als die Kosten reinkriegt, dann ist das gewerblich, denn gewinnorientiert. Fliegt das auf, aus welchem Grunde auch immer, dann kann das saftige Steuer- und Bußgeldzahlungen nach sich ziehen. Als gewerblicher Anbieter müssen zumal eine Menge Vorschriften beachtet werden, an denen Ihr Euch auch vorbei laviert. Wie gesagt, kommt das irgendwie raus (meist durch die Konkurrenz), dann habt Ihr richtig Ärger am Hals...
Ich kenn mich da leider nicht aus, aber ich denke einen Gewerbeschein und eine "Schanklizens" braucht man.
wenn du dich nicht Auskennst (wie du selber sagst) dann schweige lieber mit der zeit kommen die anvisierten Punkte schon von selber.
Der gesetzgeber sagt dazu " Schwarzgastronomie und das wird sogar mit gefängniss bestraft.Denn ihr verstößt so gegen allem was wir an Gesetze für die gastronomie haben.Spülen in Eimern ( Higyene)Ausschank(keine konzession) und Steuern zahlt ihr auch nicht.Oje Oje