Gewerbeanmeldung in Eigentumswohnung?
Ein neuer Wohnungseigentümer hat in seiner Wohnung ein Gewerbe (Handwerksbetrieb) angemeldet. Auf seinem Firmenfahrzeug macht er mit der vollen Wohnanschrift Werbung für seine Firma. Hier sehen wir drei anderen Wohnungs-Eigentümer ein Sicherheitsrisiko. Einbrecher könnten unser Haus heimsuchen, weil sie gute Beute vermuten. Es handelt sich um eine WEG mit 4 Wohneinheiten in einem reinen Wohngebiet. Meine Frage: Ist dieses Vorgehen erlaubt? Wir anderen Eigentümer wurden natürlich im Vorfeld nicht informiert bzw. gefragt.
5 Antworten
Hi,
deine Vermutung wird für eine Untersagung sicherlich nicht ausreichen.
Das Vorgehen ist natürlich erlaubt und andere Eigentümer brauchen darüber auch nicht extra informiert werden.
Naja, man kann davon ausgehen, dass es sich hier um ein Handwerksmeister handelt, der seine Wohnung als Firmenanschrift angibt und vielleicht nur ein Zimmer seiner Wohnung als Büro nutzt. Eine nicht störende gewerbliche Nutzung stellt wohl kein Problem dar.
keiner hat ihm verbieten auf seinen fahrzeugen für seine firma werbung zu machen auf der seine firmenanschrift ersichtlich ist
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass er seinem Gewerbe in einem reinen Wohngebiet nachgeht und dass das sogar durch den Aufdruck auf dem Firmenwagen ersichtlich ist.
solange er mit seinem gewerbe die anderen nicht belästigt darf er das schon machen
Martinzuhause: in einem reinen Wohngebiet darf KEIN Gewerbe betrieben werden
"hat in seiner Wohnung ein Gewerbe (Handwerksbetrieb) angemeldet. "
und das zuständige amt wusste davon garnichts? - das man das nicht darf?
Das sind - leider - zwei unterschiedliche Dinge. Siehe z. B. hier: http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/planen-bauen/bauleitplanung/bau-und-planungsrecht/gewerbliche-nutzung-einer-wohnung-auf-genehmigung-achten.html
"Die vom Wohnsitz unabhängige Anmeldung eines Gewerbes (in der Regel beim örtlichen Ordnungsamt) ist nicht gleichzusetzen mit der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (Bauordnungsamt) über die baurechtliche Zulässigkeit der Ausübung des Gewerbes in einem bestimmten Baugebiet/auf einem Baugrundstück/in einem Gebäude."
Das eine ist die steuerliche/ordnungsamtmäßige Anmeldung des Gewerbes, das andere ist die baurechtliche Genehmigung. Hat nix miteinander zu tun. Kurz gesagt: Das Ordnungsamt interessiert sich nicht dafür, ob in der Wohnung dies oder das erlaubt ist.
Nutzt er denn die ganze Wohnung für Gewerbe? Hat er Kunden die vorbeikommen? Was für ein Handwerk ist es?
Die erste Frage ist, ob es sich wirklich um ein reines Wohngebiet handelt - was steht im Bebauungs/Flächennutzungsplan? Was steht in der Teilungserklärung der WEG (oft steht da so ein Satz drin, dass nur Wohnen zulässig ist)? Ist das ein störendes Gewerbe, also mit Lärm, Schmutz oder Kundenverkehr verbunden?
In einem reinen Wohngebiet darf KEIN Gewerbe betrieben werden.
In einem Mischgebiet und Gewerbegebiet schon.
Als Handwerksbetrieb brauch er ein Lager für Maschienen und Matreialien. Wo lagert er diese?
Er brauch Stellplätze für seine Fahrzeuge. Wo parkt er diese?
Und andere Fragen kommen hier auf.
In einem reinen Wohngebiet darf KEIN Gewerbe betrieben werden.
Diese pauschale Aussage ist schon mal falsch.
Alles andere sind nur reine Vermutungen deinerseits.
Na, dann mach dich einmal schlau über die Gewerbeordungen.
Im reinen Wohngebiet sind Gewerbe VERBOTEN, wenn sie nicht
zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen
https://dejure.org/gesetze/BauNVO/3.html
Es ist nicht "natürlich erlaubt", in einem reinen Wohngebiet ein (Handwerks)Gewerbe auszuüben. Das geht nur im Ausnahmefall.