Gewerbe ohne Baugenehmigung öffnen ?
Guten Tag,
Ich betreibe einen backshop mit 4 Mitarbeitern seit mehreren Jahren. Da mein Mietvertrag ausgelaufen ist und ich den Vertrag nicht verlängert bekommen habe, habe ich ein ehemaliges Einzelhandel Geschäft angemietet welches zwei Häuser neben dem jetzigen Geschäft liegt. Mit Aufnahme eines Kredites habe ich die neue Stelle renoviert, während dessen habe ich die Info erhalten dass ich einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen müsse. Ich weiß dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Ich habe einen Architekten aufgesucht um den Sntrag einzureichen, der teilte mir jedoch mit dass das ganze Verfahren 2 Monate dauern kann.
Ich habe mein ganzes Geld schon in die Renovierung gesteckt inklusive der kreditmittel. Ich kann mir 2 Monate Ausfall garnicht da ich zum einen Kunden verliere und 4 Angestellte für die Zeit entlassen müsste und zum anderen mir keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Das hört sich jetzt nicht ganz gescheit an aber ich habe große Existenzängste und überlege während der antragsphase schon den Laden zu öffnen. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Oder kann das sein dass niemand in der Zeit das Geschäft kontrollieren tut.
Ich würde lieber eine Strafe in raten abzählen als eine privatinsolvenz anzumelden!
Ich freue mich über jeden Rat und danke schonmal im Voraus für eine Antwort
2 Antworten
Wer hat dir denn die Info mit der Nutzungsänderung geben ? Ich halte auch einen Backshop für Einzelha ndel. Ruf doch mal in deinem Bauaufsichtsamt an. Die wissen es genau.
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