Gewerbe mit Alkoholhandel legitim?
Hallo Community,
hab da eine Frage was ein Hobby betrifft, welches ich gerne als Nebentätigkeit gewerblich anmelden möchte. Ich setzte gerne Schnäpse an, da viel Früchte aus dem Garten anfallen würde ich die Überschüsse gerne verkaufen, das ist schon alles.
Nun meine Frage ob das überhaupt legitim ist weiterzuverkaufen, da es ja bereits verkäuflicher Schnaps war in dem ich die Früchte einlege. Braucht man sonst eine Genehmigung für den Verkauf/Weiterverkauf von Spirituosen?
Grüße
4 Antworten
Du brauchst einen Gewerbeschein, da es sich um Lebensmittel handelt ein Gesundheitszeugnis (bzw. Unterrichtung oder wie das heute heisst) gibts beim Gesundheitsamt. Dann brauchst Du geeignete Räume (hier ein paar Stichpunkte: Fussboden leicht zu reinigen(Fliesen) Wände mind. 2 m hoch gefliest, extra Handreinigungsmöglichkeit (Waschbecken mit Warmwasser, Seife, Desinfektion und Einweghandtücher). Du brauchst geeichte Abfüllungsmöglichkeit, und und und
Ich würde mir das nochmal gut überlegen, wünsch Dir aber trotzdem viel Glück
Eine Erlaubnis oder Genehmigung brauchst du nicht, aber du musst das Gewerbe anmelden (Gewerbe- bzw. Ordnungsamt). Die informieren auch die Lebensmittelaufsicht, die dich dann wahrscheinlich auch prüfen kommt, daher informiere dich dort lieber vorher, welche Anforderungen die an die haben.
Wenn du aus Rum und Kirschen einen Rumtopf machst, dann produzierst du etwas. Es fallen auf jeden Fall Steuern an und du brauchst auch für den Handel damit eine Gewerbeerlaubnis.
Jo das ist mir klar, aber darf ich überhaupt einen Rumtopf produzieren mit einem bereits verkäuflichem Rum?
Sonst ausser die Gewerbeanmeldung ist wegen Alkohol oder Lebensmittelgenehmigung nichts mehr fällig für dieses vorhaben?