Getrennt vom Mann Kindergeld geht auf sein Konto?

2 Antworten

Momentan wenig. Machs schriftlich und heb alles auf. Spätestens beim Zugewinnausgleich kann es angerechnet erden.

Ihm steht bei gemeinsamen Sorgerecht aber die Hälfte zu, egal wo die Kinder sich aufhalten.

Yasemin1993 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 18:04

Wieso soll ihm die Hälfte zustehen? Das Kindergeld ist für die Kinder gedacht und nicht für ihn! Er verdient sein eigenes Geld und das sollte doch von vorne bis hinten reichen, da er sowieso bei seiner Mutter lebt und nichts an Miete oder sonst was zahlt.

petrapetra64  14.09.2016, 19:46
@Yasemin1993

Er muss aber Unterhalt zahlen und deshalb wird das halbe Kindergeld davon abgezogen, das ist Gesetz. Nur wenn er kein Unterhalt zahlt, bleibt das Kindergeld ganz bei dir. 

Wenn der Vater Unterhalt zahlt, läuft das so, dass die Mutter das volle Kindergeld erhält und vom Unterhalt das halbe Kindergeld abgezogen wird (Zahlbetrag).

plump gesagt: Wenn er es nicht so herausrückt musst du das Ganze im Zweifel vor Gericht klären (natürlich am Besten mit Nachweise dass die Kinder in dem Zeitraum auch wirklich bei dir waren)

Yasemin1993 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 18:03

Ja na klar die Kinder sind bei mir, er arbeitet ja. Wie weist man denn sowas sonst nach? 

Also muss ich ihn dann anzeigen?

eni70  13.09.2016, 18:19
@Yasemin1993

Nein,weswegen denn anzeigen? 

petrapetra64  14.09.2016, 19:44
@eni70

man kann auch Kinder betreuen, wenn an arbeitet, ich arbeite auch und habe meine Kinder alleine gross gezogen. Das sagt nichts aus über eure Betreuungssituation. 

Weswegen willst du denn deinen Ex anzeigen? Und wie würde dir das helfen im Bezug auf das Geld. Eine Anzeige bringt niemals Geld, ist ja eine strafrechtliche Sache.

Du musst das Geld erst mal unter Fristsetzung von ihm einfordern, notfalls über eine zivilrechtliche Klage klären. 

Sprich mit dem Jugendamt, wenn du dort eine Beistandschaft errichtest.  Diese müssen ja auch den Unterhalt berechnen und festlegen. Oder du hast einen Anwalt und der kümmert sich drum, dann kann er auch das Kindergeld einfordern. Die Hälfte des Kindergeldes wird ja eh auf den Unterhalt angerechnet, denn dieser steht ihm zu, wenn er Unterhalt zahlt. Da könnte man ja Unterhalt und Kindergeld zusammen einfordern.