gestern einen Unfall beim eislaufen und habe keine Daten von der Person die mir das angetan hat

3 Antworten

Wenn der Jugendliche nicht ermittelt werden kann, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben. Der Krankenkasse wirst du einen Unfallbericht ausfüllen müssen.

Um Schadensersatz zu fordern, musst du natürlich erst mal wissen, gegen wen du diesen Anspruch zu richten hast. Gibt es Zeugen, die den Gegner evtl. namentlich benennen können?

Weiter stellt sich die Frage nach dessen Verschulden. Auch hier kann nicht zwangsläufig von einer alleinigen Schuld ausgegangen werden.

Du bist hier auf Zeugen angewiesen. Was haben deine Freunde gesehen?

Ich wünsche dir weiter gute Besserung!

jonas359 
Beitragsersteller
 25.01.2015, 17:39

meine Freunde haben nur gesehen das ein Jugendlicher ca.15 Jahre es war, Polizei War auch da und haben personenbeschreibung gemacht. der jenige wurde aufgefordert zum Eingang zu gehen der konnte aber entwischen

Deine Krankenversicherung wird einen Unfallbericht von dir verlangen. Wurde der Unfall denn überhaupt polizeilich aufgenommen? Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, nützt dir das alles sowieso nichts. der Betreiber der Eishalle haftet für solche "Unfälle" nicht

Selber zahlen, viel spaß und gute besserung