Tragen von Uniformstücken von Privatpersonen in der Öffentlichkeit
Darf man einen Pullover der Bundeswehr (ohne Rangschlaufen sondern nur mit Fahnen) als Privatperson in der Öffentlichkeit tragen und würde das auch gelten, wenn ich hier in Deutschland einen Pullover der Österreichischen Gendarmerie (ebenfalls ohne Rangschlaufen aber mit Abzeichnen und Schriftzug) tragen würde?
9 Antworten
Egal ob deutsche oder österreichische Soldaten- oder Polizeiklamotten: Solange Du keine Rangabzeichen, Ordensspangen, Orden oder Hoheitszeichen anbringst und nicht versuchst, den Eindruck eines Uniformierten zu machen (z.B. mit Polizei(ahnlichen) Klamotten mitten auf die Kreuzung stellen und den Verkehr regeln wollen ;-) ist das alles legal.
Die Deutschlandflagge ist übrigens kein Hoheitszeichen, sondern die Nationalflagge und darf daher getragen werden (die Diskussion gab es schon in den 70ern, als die ersten mit BW-Parkas rumliefen ;-)
Noch ein Kommentar zur Deutschlandflagge: Normal "schwarz-rot-gold" darf jeder fliegen, hingegen ist "schwarz-rot-gold mit Bundesschild" die Bundesdienstflagge und darf nur von Bundesbehörden gezeigt werden.
Dann gibt es noch "schwarz-rot-gold mit Bundeswappen" - schaut ähnlich aus, die private Nutzung wird zumindest geduldet.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstflagge_der_Bundesbeh%C3%B6rden
Bw-Pullover mit der Flagge werden geduldet. Im allgemeinen gilt jedoch § 132 StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html
Siehe dort auch die entsprechenden bereits ergangenen Urteile.
Die olivgrünen Pullover nach Art des österr. Heeres bekommst du in jeden Army-Shop, es darf kein Namensschild, keine Rangordnung und kein Hoheitswappen (Adler im Bindeschild) angebracht sein!
Mein Sohn hat einen Original-BW-Parka geschenkt bekommen und ihn auch getragen.
Was sollte daran verboten sein?
das darfst du tun, gibts ja auch zu kaufen