Gesetz über das späteste Ende einer Schulveranstaltung

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21 Uhr ist doch eine normale Zeit. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht und es darf verpflichtende Schulveranstaltungen ausserhalb der Schulzeit geben, sofern sie rechtzeitig angekuendigt werden und nicht in den Ferien stattfinden. Wenn die Schule unmoegliche Zeiten festlegen sollte, was je nach Alter der Schueler unterschiedlich beurteilt werden kann (in der Grundschule sollte um 8 Uhr wohl besser alles beendet sein), dann muessten sich die Eltern zusammenschliessen und rechtzeitig Beschwerde bei der Schule einlegen, dann schwenken die vielleicht um, wenn die Krititk gerechtfertigt ist.

21 Uhr fuer aeltere Schueler an Wochentagen sollte aber wohl kein Problem darstellen und auch den Schulweg kann man da noch alleine zuruecklegen so ab 12 Jahren. Dazu bedarf es keiner Genehmigung, denn wenn Schule ist, treten nach der Schule die Schueler ja auch den Heimweg an nach der Schule ohne Erlaubnis. Koennen ja schlecht dort uebernachten.

Und ansonsten gibt es Busse, man kann sich abholen lassen oder Fahrgemeinschaften bilden, wo sollte da ein Problem liegen? Ein bisschen Eigeninitiative kann man von Eltern und Kindern schon verlangen.

Bei uns gibt es kaum Busverbindungen und auch abendliche Schulveranstaltungen bis 9 Uhr. Und am naechsten Tag ist puenktlich Schule, spaeter anfangen geht nicht, da keine Busverbindung.

Bei Extraschultagen (wie bei uns einmal im Jahr Samstags gibt es einen anderen Tag frei im Schuljahr, was aber nicht unmittelbar im selben Monat sein muss).

Also nein, es gibt kein Gesetz, wogegen schulischen Abendveranstaltungen verstossen und auch keines, weswegen man einfach morgens dann fehlen duerfte.

muss man dann am nächsten Tag zur ersten Stunde da sein?

Ja.

Die Eltern haben keine Erlaubnis zum alleinigen Antreten des Heimweges unterschreiben

Ja und? Schulveranstaltung ist zu Ende, das ist kein Problem. Deine Eltern müssen auch nicht unterschreiben, dass du nach der normalen Schule alleine nach Hause gehst.

Minzeee 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 17:21

Aber es ist ja nicht die normale Schulzeit

hundsgemein1  12.11.2013, 17:21
@Minzeee

Ja, es ist aber eine Schulveranstaltung, da gilt dann das gleiche.

es handelt sich um eine Schulveranstaltung. da gilt wie für jede Schulstunde die Anwesenheitspflicht. Bei Jugendlichen über 12 Jahren kann man erwarten, das es kein Problem darstellt, bis 21:00/22 Uhr auf zu sein, deshalb ist das Ende der VA um 21:00 Uhr in Ordnung.da zwishen dem Ende der VA und dem Beginn der Schulstunde am nächsten Morgen 10 Stunden liegn, ist auch das ok. Deine Eltern/Geschwister können dich abholen und wenn du Angst hast, dann ist es die Pflicht deiner Familie dich abzuholen. Alternativ gründet ihr Gemeinschaften in welche ihr dann zusammen nach Hause geht/fahrt. diese VA ist eine einmalige Sache, die nicht regelmäßig vorkommt, also ist das alles erlaubt

Wenn dir das nicht passt, kannst ja du eine Stunde früher heimgehen. Also manchmal wundert man sich schon...

Minzeee 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 17:22

du kennst die Hintergründe nicht, also urteile nicht (;

hundsgemein1  12.11.2013, 17:24
@Minzeee

Wahrscheinlich müsst ihr was aufführen/o.ä. und wart zu faul euch vorzubereiten?!

Minzeee 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 17:27
@hundsgemein1

genau,und eigentlich wollte ich noch mit meinen Puppen spielen,aber ich glaube um 10 muss ich dann ins bett :(

hundsgemein1  12.11.2013, 17:28
@Minzeee

Tjoah. Sagen wir mal so: Wenn du nicht hingehst, wird es halt Konsequenzen geben. Ob du die tragen willst, ist deine Sache.

Minzeee 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 17:31
@hundsgemein1

Die Frage war ob es ein Gesetz gibt,nicht ob ich da hin muss.ich gehe da gerne hin,und warum ich die Frage stelle ist doch Nebensache,oder?

hundsgemein1  12.11.2013, 17:32
@Minzeee

Die Frage war ob es ein Gesetz gibt

Zu deiner Frage: Das habe ich dir bereits geantwortet. Nein, es gibt keine Regelung für deinen angesprochenen Fall, ergo es ist erlaubt.

Kannst du gerne im SchulG nachlesen.