Geschwindigkeitsbegrenzung nach der kreuzung noch wirksam?

Ja, auch nach der Kreuzung gilt noch die Geschw.-begrenzung (hier: von 70 als Bsp) 56%
Nein, die Kreuzung hebt diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf. 44%

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Ja, auch nach der Kreuzung gilt noch die Geschw.-begrenzung (hier: von 70 als Bsp)

ist leider definitv noch gültig, auch wenn es mit normalem Menschenverstand anders zu erklären wäre, da ja andere, die an der Kreuzung einbiegen, von der Begrenzung nichts wissen. Jedoch gilt in der StVO eine Kreuzung nicht als Beendigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn jemand in die Kreuzung einbiegt, ortsfremd ist und auch durch langsamfahrende andere Verkehrsteilnehmer nichts von der Begrenzung wissen konnte, ist er aus dem Schneider - aber ein ortskundiger, dem nachgewiesen werden kann, daß er von der Begrenzung weiß, muß sie auch einhalten, wenn er einbiegt ohne ein Schild. In einer Verordnung für die Schilderaufstellung steht zwar, daß nach spätestens nach soweit ich weiß 500 m (Autobahn soweit ich weiß 1 Km) ein neues Schild nach der Kreuzung kommen soll - jedoch ist diese Verordnung gesetzlich leider nicht bindend - da dieser Punkt nicht in der StVO verankert ist.

allocigar78  24.01.2011, 18:55

Vielen Dank für die Auszeichnung!

das WAR mal so, dass die kreuzung die geschwindigkeitsanordnung aufhebt.Die rechtssprechung ist nun ziemlich deutlich, das sie weiterhin bestehen bleibt. Das zeichen ist ( die anordnung), sofern es nicht mit einem gefahrenschild zusammen angebracht ist, nur dann aufgehoben, wenn es durch die zeichen 278 stvo anlage 2 etc aufgehoben ist.

Interessant auch die situation, wenn das geschwindigkeitszeichen mit einem gefahrenzeichen zusammen steht UND ein zusatzzeichen angibt, das es bis zur gefahrenstellen noch z.B. 200 m sind, so gilt das geschwindigkeitsverbot bereits ab hier. ( auch wenn es sich ja  NUR auf die gefahrenstelle bezieht bzw. beschränkt, denn danach ist ja ohne weiteres zeichen die anordnung aufgehoben)

Nein, die Kreuzung hebt diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf.

Ich bin überzeugt daß die Kreuzung die Begrenzung aufhebt. Habe hier in der Nähe einen solchen Fall, da war 500m vor einer Kreuzung ein 80 kmh Begrenzungsschild danach nichts mehr. Und auf Nachfragen einzelner Fahrzeughalter kam die Begründung , die Kreuzung hebt diese Begrenzung auf ! Erst weil es viele nicht glauben konnten oder nicht wissen haben die ein Auflöseschild nach der Kreuzung angebracht. Gruß Erwin

Ja, auch nach der Kreuzung gilt noch die Geschw.-begrenzung (hier: von 70 als Bsp)

allocigar78 hat es bereits hinreichend ausgeführt. Deskriptiv hätte man noch an die Thematik rangehen können, indem man sich Kreuzungen in Bezug auf Geschwindigkeitsregelungen anschaut und aus den Ergebnissen heraus auf die gleiche Schlussfolgerung kommt.

Nein, die Kreuzung hebt diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf.

Weil die (an der Kreuzung)neu zukommenden Fahrer sonst ja nix wüssten von der Beschränkung!

.

Mach was drauß,

Punky!

allocigar78  24.01.2011, 00:12

leider daneben! - obwohl Du vom gesunden Menschenverstan her recht haben solltest, ist die Gesetzeslage leider anders (siehe meine Antwort).