Heben sich Geschwindigkeitsbegrenzungen auch ohne Schild auf?
Ich wollte wissen ob sich Verkehrszeichen für Geschwindigkeit die Eindeutig für eine Sache zählen sich automatisch nach dieser Sache aufheben obwohl kein aufhebungsschild kommt?
Bsp: Wegen einer Ampel ist ein 70 Schild. Nach der Ampel kommt kein Schild und die Landstraße geht ganz normal weiter.
Oder Auf der Autobahn wird gesagt 80 wegen Staugefahr und dann fahren da nur 3 Autos.
6 Antworten
In der Regel müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen wieder aufgehoben werden, genauso müssen diese auch wiederholt werden wenn eine Straße einmündet.
Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Baustellen gelten für den Straßenabschnitt der Baustelle, wenn erkennbar ist, daß man an der Baustelle vorbei gefahren ist ist Beschränkung nach dem Passieren der Baustelle auch ohne Aufheber aufgehoben. Dazu muß die Begrenzung allerdings durch ein Zusatzschild (Baustelle, Bahnübergang) gekennzeichnet sein.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts wird ebenfalls aufgehoben wenn das Ortsschild passiert wird, es sei den am Ortschild befindet sich ein Wiederholungsschild.
Vorsicht, in sogenannten Tempo 30 Zonen, dort reicht es wenn am Beginn der Zone ein Schild steht, in der Zone kann es sein , daß sich kein Schild als Wiederholung mehr in der Zone befindet. Oftmals steht aber die Zahl 30 auf dem Fahrbahnbelag.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzungen muss zumindest nach jeder Kreuzung/Auffahrt wiederholt werden. Woher soll derjenige, der gerade erst in die Strasse eingebogen ist, sonst wissen das dort ein Tempolimit gilt? Bei Baustellen oder ähnlichen Hindernissen ist das was anderes. Dort muss die Begrenzung durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben werden.
Das ist leider falsch. Was nicht ein Streckengebot ist, bekommt ein Zusatzschild drunter wie z.B. "Baustelle" oder "Gefährliche Kreuzung". Soche Schilder sind danach auch ohne Aufhebung nicht mehr gültig.
NUR solche Schilder.
Es kommt auf die Beschilderung an. Das Schild 70 in Kombi mit dem Schild Ampel bedeutet, dass die 70 nur für die Ampel gilt. Steht die 70 allein, dann gilt sie auch nach der Ampel.
Du setzt voraus, dass an der Ampel eine Einmündung ist, was nicht zwangsläufig so sein muss.
Davon abgesehen, kann einem Autofahrer sehr wohl "etwas passieren", wenn anzunehmen ist, dass er aufgrund Ortskenntnis die Situation hätte kennen müssen.
Natürlich setze ich eine Einmündung voraus, sonst ist die Berufung darauf es nicht zu wissen zwecklos. Bei der Ortskenntnis sieht es natürlich anders aus, wobei es dabei darauf ankommt wie weit die Strecke vom Wohnsitz des Fahrers entfernt ist, oder ob der Nachweis erbracht werden kann dass er dies Strecke regelmässig nutzt (z. B. Arbeitsweg).
Richtig daher müsste nach der Kreuzung die 70 nochmal auftauchen
Ampel 70 kmh hinter der Ampel gar kein Schild weiter mit 70 kmh solange kein anderes Schild steht.
Besser hätte man es nicht formulieren können 👍
Richtig, was nicht drunter ein Zusatzschild hat, ist ein Streckengebot, das bis zur Aufhebung oder zum Abbiegen gilt.
Autobahnen !
Wegen wandernder Arbeitsstelle Geschwindigkeits Reduktion ; hebt sich selbst auf nach der " Baustelle " !
Das ist rein formell richtig, allerdings vollkommen unsinnig. Wer an der Ampel in die Strasse eingebogen ist, kann die Geschwindigkeitbegrenzung nicht sehen. somit kann ihm nichts passieren.