Mit Fahrrad zu schnell in Lärmschutz-30er-Zone?
Hallo, mich interessiert folgender, theoretischer Sachverhalt:
Bei und der Gegend sind seit neustem auf allen Hauptstraßen 30er Schilder, die von 22-6 Uhr gelten mit dem Zusatz "Lärmschutz". Was das bewirken soll, ist ja klar.
Nun gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen ja prinzipiell für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Fahrräder. Folgendes habe ich mir überlegt:
Wenn man tagsüber 50 km/h auf dieser Straße fahren darf, ist die Straße auf jeden Fall sicher genug, um dort auch mit 50 fahren zu können. Dass die 30 nur nachts gelten, bestätigt ja zusätzlich zum "Lärmschutz"-Schild, dass die verringerte Geschwindigkeit einzig und allein dem verringerten Verkehrslärm zugrunde liegt.
Ein Fahrrad ist aber selbst bei 50km/h deutlich leiser als ein Auto bei 30km/h (selbst leider als Elektroautos wegen dem Abrollgeräusch). Wäre es nun - rein theoretisch - legal, mit dem Fahrrad nachts schneller als 30km/h zu fahren, da es den Lärmschutz nicht beeinträchtigt? Dass es mit dem erwischt werden in der Praxis schwer aussieht ist mir klar, aber mir geht es nur um das, was theoretisch gesetzlich richtig wäre.
6 Antworten
Gesetzlich gilt das Schild auch für dich, wenn nicht explizit das Fahrrad ausgeschlossen irgendwie dargestellt wird.
Ich kenne kein Fahrrad, dass über 20 kmh schneller fährt, zumindest nicht bei e bike. Damit wäre es klar, dass man mit dem rad illegal durch die gegend gefahren ist und somit riskiert man den führerschein.
Das ist geschätzt. Natürlich kann man bei Fahrräder keine feste Höchstgeschwindigkeit festlegen. Wenn du das weiß, korrigiert das.
Also wenn du so pingelig mit der Antwort bist und richtigen infos lesen willst, dann solltest du nicht hier aufhalten, sondern in ganz anderen Forum!
Ca 100% aller Fahrräder erreichen bergab mühelos weit über 50 km/h, selbst wenn ein Greis mit Gehbehinderung draufsitzt. Mit fittem Fahrer und geeignetem Sportgerät ist das kurzzeitig auch in der Ebene machbar. Es braucht kein Fachforum, um festzustellen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone mit einem Fahrrad möglich ist.
Nein ist es nicht. Das Lärmschutzschild ist nur zur Erläuterung, muss also gar nicht da hängen. Ab 22 Uhr gelten 30 Kmh.
In der Regel sagt das Tempolimit mehr als das Zusatzschild. Es sei denn, es ist zeitlich festgelegt, wie du dort bereits beschrieben hast. Aber ein Fahrrad schafft nicht so viel wie ein Mofa Geschwindigkeit.
Es kann auch passieren, dass man mit dem Fahrrad auch geblitzt wird, wenn man unbedenkt zu schnell fährt. Das kann für dein Fahreignungsregister, sowie dein Lappen beeinflusst werden
Selbstverständlich gilt die Beschränkung auch für dich.
Aber Hand aufs Herz: 50km/h auf dem Fahrrad geht nicht.
Ist die Zahl ein Tippfehler oder meinst du das tatsächlich ernst?