Geschwindigkeit bei Roller mit BF17 (Strafe)
Ich Bin 17 Jahre alt und habe vor kurzem meinen BF 17 Führerschein erhalten. Ich habe einen Roller und darf ja laut gesetz 45 km/h fahren. Mein Roller hat aber einen Tacho der anzeigt dass man bis zu 60 km/h fahren könnte. Aber das schnellste was der Roller zu fahren schafft, ist 55 km/h. Nunja meine Frage ist jetzt folgende: Wenn ich von der Polizei angehalten werde und diese merken dass der Roller schneller als 45 km/h fährt, mit was für einer Strafe muss ich dann rechnen? Ich achte ja immer drauf dass ich nur 45 km/h fahre aber die Polizei wird mir wohl kaum glauben dass ich nur 45 fahren, wenn ich aber schneller fahren könnte ..
Danke im Voraus! :-)
2 Antworten
Das klingt jetzt ein bisschen seltsam, aber es zählt nicht das, was auf dem Tacho steht, sondern das, was das Fahrzeug tatsächlich fährt, weil der Tacho immer etwas mehr anzeigt. Sollte die Polizei den Verdacht haben, dass dein Roller mehr als 45 km/h hergibt, wird sie ihn auf einen geeichten mobilen Rollenprüfstand stellen, der gerade bei Verkehrskontrollen gern mal im Streifenwagen dabei ist, und ihn bis zur maximalen Geschwindigkeit beschleunigen. Aber falls der Roller neu gekauft wurde und du nichts daran verändert hast, sollte damit alles in Ordnung sein.
Liegt die Geschwindigkeit über 45 km/h, hast du dich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Straßenverkehrsgesetz) strafbar gemacht. Bei dir als Jugendlichem würde das auf ein paar Sozialstunden und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten hinauslaufen. Ist der Roller auf einen Elternteil zugelassen, hat dieser sich auch strafbar gemacht, weil er die Fahrt zugelassen hat. In diesem Fall wären die Konsequenzen 20 bis 40 Tagessätze Geldstrafe.
Du fährst dann ohne Versicherungsschutz. Da kann der Lappen weg sein.
Immer wieder dieses Märchen mit dem Verlust des Versicherungsschutzes...