Geschlossener Obi Parkplatz?
Hey,
undzwar wollten wir heute mit meinen Freunden nach Köln mit der S-Bahn fahren und sind mit dem Auto in Richtung S-bahn gefahren und haben nach einem Parkplatz gesucht. Nun hatten wir das Auto auf dem Obi parkplatz abgestellt und das ohne Parkscheibe obwohl es vorgesehen war durch ein Schild.
Darauf sind wir normal mit der Bahn nach köln gefahren und dachten uns nichts dabei. Als wir zurückkamen war der Parkplatz von OBI schon zu mit 2 Schranken versprerrt. Dann hab ich das Schild nochmal gesehen und dachte mir erst mal ... shit ich hab die Parkscheibe ja vergessen . Daraufhin bin ich zum Auto und hatte Gott sei dank keinen Strafzettel an der Scheibe vorne. Nun das zweite Problem war aber das Obi schon zu war ich aber raus musste mit dem Auto weil mein Vater es beim nächsten Tag für die Arbeit brauchte. Ich habe daraufhin die Parkschranke umfahren und bin normal rausgekommen.
Ich weiß das ich nicht aufgepasst hatte und hab daraus gelernt das nächste mal die parkzeiten einzuhalten und es tut mir furchtbarleid.
Nur meine Frage ist jetzt könnte es sein das ein Mitarbeiter zum Ladenschluss mein Kennzeichen vielleicht fotografiert hat und ich erstmal einen Strafzettel wegen der Parkscheibe noch bekomme oder machen die Mitarbeiter von Obi wenn dann die strafzettel an die scheibe und das wärs. Bei mir war ja zum Glück keiner vorhanden....
Meine zweite Frage wäre könnten die Mitarbeiter am nächsten Tag die Kameras für die Parkplätze (wenn sie welche haben) prüfen und sehen das ich die Schranke umfahren hab und hat das für mich folgen wenn dies eintrifft?...
Ich danke euch im vorraus und es tut mir echt leid für die dummheiten heute von mir.
MfG :/
2 Antworten
Ob Du dabei beobachtet worden bist und ob es demjenigen egal war oder nicht, wirst Du früh genug erfahren.
Aber, wenn ein Parkplatz schon Schranken hat, ist es logisch, daß er auch abgesperrt wird. Wenn man dann nicht sicher rechtzeitig zurück, sollte man es bleiben lassen.
Hoffentlich haste nicht aufgesetzt.
Mit Glück bekommst du eine Verwarnung von der Geschäftsleitung, mit Pech ein Hausverbot oder einen netten Brief vom Rechtsanwalt (strafbewehrte Unterlassungsanordnung).
Vielleicht hast du bei deinem Ausflug um die Schranke auch etwas kaputtgemacht, dann kann natürlich auch noch eine Schadensersatzforderung auf dich zukommen.