Kann ich dem Vermieter verschweigen das ich rauche?
Ich bin derzeit auf Wohnungssuche oft kommt die Frage ob man raucht...und ja ich rauche am Fenster und auf dem Balkon....darf ich den Vermieter belügen und behaupten ich bin Nichtraucher?Gibt ja genug die aufgehört haben und wieder anfingen...was meinst ihr???
7 Antworten
Kannst Du.
So lange Du nicht mit dem VM im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnst hat das auch keine Folgen.
Ich würde es aber nicht machen. Davon abgesehen merkt man ob jemand Raucher ist oder nicht.
Für mich steht fest: Wenn du ihn von anfang an anlügst, hast du nie eine gute Beziehung zum Vermieter.
Und aus irgendwelchem Grund wird er dir draufkommen! Sag ihm einfach die Wahrheit, dass du nur am Balkon rauchst und hoffe das Beste dabei.
Du darfst Lügen. Selbst wenn er später raus bekommt dass Du gelogen hast in puncto rauchen, ist das kein Kündigungsgrund.
https://www.sueddeutsche.de/geld/wohnungssuche-welche-luegen-sind-bei-der-selbstauskunft-erlaubt-1.1728276
Das Verhältnis zum Vermieter wird dann sicherlich nicht das Beste sein, aber so lange da nichts wirksam schriftlich im Mietvertrag vereinbart ist, kann der Vermieter nichts machen.
kannst du machen, wenn aber Rauchverbot im Vertrag steht und der Vermieter findet raus, dass du rauchst, dann bist du dir eine fristlose Kündigung sicher.
Nein, das kann zur fristlosen Kündigung führen !!!
Kann es nicht. Es gibt vile Fragen eines Vermieters die man nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten muss.
Dazu gehört das Rauchen, ob man schwanger ist, heiraten will usw.
Inwiefern wenn es nicht im Mietvertrag festgehalten ist?
Es gibt immer wieder User die nur das wieder geben was sie vielleicht mal gehört haben, aber das ist eben nicht immer richtig.
Dann gelten mündliche Absprachen aber, ich kann mich auch irren, weil @johnnymcmuff
der Experte ist.
Kann ein Vermieter das Rauchen in der Wohnung verbieten?
Ungefragt mitteilen müssen Sie jedenfalls nicht, ob Sie rauchen. Ob zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart werden kann, wird von den Gerichten bisher nicht einheitlich entschieden. ... Unwirksam ist jedoch eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag, die das Rauchen in der Wohnung verbietet.
Ist Rauchen in der Wohnung ein Kündigungsgrund?
Rauchen in der Wohnung oder auf dem Balkon oder im Hausflur ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. ... Der Vermieter kann dem Mieter, der innerhalb seiner gemieteten Wohnung in normalem Umfang raucht, wegen des Rauchens den Mietvertrag nicht kündigen.
Habe es jetzt erst gefunden !!!
Danke
Aber gibt es da keine Konsequenzen, sowas würde ich als Vermieter nicht dulden.