Geringfügige Beschäftigung "remote" (Arbeitgeber USA)?
Hallo,
Ich habe schon viel gegooglet aber keinen in der gleichen Situation gefunden. Deshalb würde ich mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Folgendes:
Ich arbeite für eine Foundation in den USA, aber von Deutschland (zu Hause) aus, über das Internet. Ich verdiene 450$/Monat und arbeite dafür 40h/Monat. Mein Vertrag ist erstmal bis im April.
Ich befinde mich außerdem in einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium.
Ich weiß dass die USA mir 30% des Gehaltes direkt abzieht. Wegen des Doppelsteuerabkommens muss ich eine Steuererklärung für die USA und Deutschland schreiben, in DE werden mir aber keine weiteren Steuern abgezogen. Die Foundation zahlt nichts an Deutschland (wie andere Arbeitgeber von Minijobbern, die hier 2% abführen).
Da ich im Dezember erst in der Mitte des Monats angefangen habe zu arbeiten, möchte mir die Foundation mir die Hälfte des Monatsgehaltes per Invoice/Rechnung bezahlen. Auf dieser Rechnung ist soweit ich das verstehe keine Mehrwertsteuer und es wird nichts von den USA an Steuern abgezogen.
Ich habe einige Fragen:
1) Zur Rechnung: Muss ich hier, obwohl es eine einmalige Einnahme ist, irgendetwas besonderes beachten? Setze ich das Geld einfach in meine Steuererklärung?
2) Muss ich etwas wegen der Versicherung beachten?
3) Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?
4) Es kann sein, dass ich eine weitere einmalige Einnahme (unter 450€) für das Erstellen einer Webseite erhalte, wenn ich mich dazu entscheide, das zu tun. Wie spielt das in die Situation mit rein?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann :)
Danke!
1 Antwort
Ich befinde mich außerdem in einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium.
Bedeutet dann also, zur Zeit weder Schule noch Studium.
Die mtl. Einkünfte musst Du der GKV mitteilen und darfst dich selbst als freiwilliges Mitglied versichern.
Eine Familienmitversicherung in der GKV ist nicht mehr möglich.
1) Zur Rechnung:
Überlege mal, wer eine Rechnung stellen kann.
Dies ist doch derjenige der eine Zahlung fordert.
Diese Rechnungen darfst Du dann bei der Finanzbehörde in Deutschland bei deiner Steuererklärung vorlegen.
Gegebenenfalls ist auch noch eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeindeverwaltung erforderlich.