Genossenschaftsbanken: Erfahrungsberichte nach der Ausbildung, Eingruppierung und Aufgabenfelder?
Als ihr mit eurer Ausbildung zum Bankkaufmann fertig wart, wo wurdet ihr da eingesetzt und wie wurdet ihr entsprechend eingruppiert? Es is ja so, dass es mittlerweile zwei Berufsjahresgruppen A und B gibt, wobei A die schlechtere ist und v.a. bei anlernbaren und hoch standardisierten Arbeitsabläufen angewandt wird.
Grundsätzlich wird man ja nach der Ausbildung in TG4 eingruppiert http://www.dbv-gewerkschaft.info/pdfarchiv/Gehaltstabelle_in_Geno-Banken_2015_und_2016.pdf Die Frage ist eben nur, ob in Gruppe A oder B, und das wiederum haengt davon ab, was einen die Bank so arbeiten lässt. Natürlich haengt sowas immer vom individuellen Einzelfall ab, aber ich wollt mal versuchen, ein Bild davon zu bekommen wie die Genossenschaftsbanken da in der Regel so verfahren :)
3 Antworten
1. Wo man eingesetzt wird/werden möchte, hängt von den eigenen Neigungen und Fähigkeiten sowie von dem Bedarf des Arbeitgebers ab. Unterscheiden wir hier mal grob in Markt- und Betriebsbereich. Die Vergütung für einen ausgelernten Bankkaufmann beginnt bei TG4.
2. Im Marktbereich gibt es definitiv keine Eingruppierung in die Berufsjahresstaffel A, dies steht so im Vergütungstarifvertrag. In welche Tarifgruppe man dann eingruppiert wird, hängt von der Stelle ab und wie sie ausgeschrieben ist. Bekommt man zum Beispiel eine Service-Berater-Stelle (Stichwort: Genoberatung) angeboten, hat eine Eingruppierung mind. in die TG 5 zu erfolgen. Was höheres wird man kaum anbieten, es sei denn, junge Mitarbeiter/-innen sollen gebunden werden. Dann ist darauf zu achten, dass ein Entwicklungskonzept vorgelegt wird, in welchem auch die Gehaltsanpassungen je nach Lern- und Leistungsfortschritt festgehalten sind und welches zur richtigen End-TG führt.
2. Im Betriebsbereich gibt es die Eingruppierungen nach der Berufsjahresstaffel A, wobei die Tätigkeitsbeispiele abschließend im Vergütungstarifvertrag aufgeführt sind. Bitte hier nachschauen, es steht alles drin.
3. Wenn man einen Betriebsrat hat, fragt man den, wie er ggf. interne Abmachungen mit dem Arbeitgeber zu den Eingruppierungen getroffen hat. Er hat insbesondere bei der Entwicklung von Mitarbeitern ein Mitspracherecht. Er muss sich mit seinen Entscheidungen aber stets an den Tarifvertrag halten. Wenn man keinen hat, hat man eh schlechte Karten in den Verhandlungen. Wenn man mit der TG3 konfrontiert wird, sollte man vielleicht doch eher studieren, dann wird man in der Bank nichts.
VG
Der Sohn meiner Cousine hat im Jahr 2013 seine Lehrzeit bei einer Volksbank beendet. Er hat mir gesagt, dass er danach damals in Tarifgruppe 3 eingeordnet wurde und zwischen 2000.- und 2100.-- Euro brutto bekommen hat.
Hier auch noch mal die Seite mit den Tarifverträgen
https://www.avr.org/avr.nsf/index.html!ReadForm&main=15&sub=1