Gemeinsamer Mietvertrag, er ist ausgezogen, will den Mietvertrag nicht kündigen. Wie ist die rechtliche Lage?
Hallo,
mein Exfreund ist vor ca. 1,5 Jahren zu meinen Kindern und mir gezogen und steht auch im Mietvertrag mit drin, es hat nicht geklappt, er ist vor zwei Monaten überstürzt ausgezogen und zahlt seitdem keine Miete mehr. Ich habe ihn bereits mehrfach aufgefordert mir die Kündigung des Mietverhältnisses zukommen zu lassen, er sagt dazu hat er keine Zeit bzw. Lust und das sei mein Problem. Weiterhin hat er noch seine ganzen Sachen bei mir, die er nicht alltäglich braucht. Ich fordere ihn seit sechs Wochen dazu auf endlich seine Sachen zu holen. Das sind so viele, dass ein ganzer Raum dadurch nicht nutzbar ist und stellt für mich eine psychische Belastung dar, da ich dadurch immer wieder an die recht unschöne Trennung erinnert werde. Er hat sich auch nicht abgemeldet, so dass seine ganze Post immer noch bei mir ankommt. Da er hoch verschuldet ist, stand schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Meine Kinder leiden extrem unter dieser Situation.
Was kann ich tun um ihn aus dem Mietvertrag zu streichen und was ist mit seinen Sachen? Muss ich die für ihn aufbewahren? Habe ich das Recht ihn abzumelden, da er es nicht macht? Er wollte unbedingt aus dem Mietvertrag raus, da er sich die Miete nicht leisten kann, jetzt zahlt er einfach gar nichts und holt seine Sachen nicht und meldet sich nicht um. Ich möchte nicht länger mit seinen Angelegenheiten konfrontiert werden. Welche Rechte habe ich?
2 Antworten
Solange er noch im Mietvertrag steht ist er Mieter und hat das Recht seine Sachen in der Wohnung zu lagern. LEIDER ist es rechtlich so das der Vermieter die Gesamtmiete auch nur von einem der Mieter einfordern kann, also nur von Dir.
Meine Idee wäre das Du Dich an den Vermieter wendest mit dem Ansinnen das er - der Vermieter - EUCH den Mietvertrag kündigt und Dir einen Folgevertrag als Alleinmieterin ausstellt. Gegen die Kündigung könnte Dein Ex vorgehen, aber da er sich nicht kümmert und er ohnehin nicht mehr dort wohnt ist das sehr unwahrscheinlich. Um ihn eventuell zum Einverständnis in die Kündigung zu motivieren könntest Du ihm mitteilen das Du künftig 0€ Miete zahlen wirst und der Vermieter sich an ihn halten wird. Wenn der Vermieter im Kündigungsschreiben das ebenfalls anklingen läßt wird Dein Ex der Kündigung bestimmt zustimmen. In Absprache mit dem Vermieter ist es ev. sogar möglich den alten, gemeinsamen Mietvertrag fristlos oder mit sehr geringer Frist zu kündigen so das der Neue, Dein alleiniger Mietvertrag umgehend wirksam wird.
DANN erst kannst Du dem Ex eine Frist setzen seine Sachen abzuholen und danach selbst nutzen oder ggf. entsorgen.
Er alleine kann doch gar nicht kündigen. Das könnt nur ihr beide gemeinsam.
Was kann ich tun um ihn aus dem Mietvertrag zu streichen ...
Das geht nur wenn alle beteiligten Personen, also Du, der Ex und der Vermieter, zustimmen.
Im E-Fall mußt Du ihn auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Aber dann mußt auch Du aus der Wohnung. Außer der Vermiete macht mit dir alleine einen neuen Vertrag.
Bereite die gemeinsame Kündigung vor und forder den Ex auf sie zu unterschreiben. Droh im gleichzeitig an ihn, falls er nicht unterschreibt, Du ihn auf Zustimmung verklagen wirst und er die Kosten zu tragen hat. Vielleicht hilft das ja.
Hallo,
danke für deine Antwort. Der Vermieter ist bereit mit mir einen neuen Vertrag als Alleinmieterin zu machen, sobald seine Kündigung vorliegt. Da liegt das Problem, für meinen Ex ist die Sache mit dem Auszug gegessen, alles andere ist mein Problem, aber seine Sachen soll ich für ihn aufbewahren, bis er sie irgendwann mal holen lässt.