Nach Trennung Miete zahlen?

16 Antworten

Aus Sicht des Vermieters müsst ihr gesamtschuldnerisch für den Vertrag einstehen. Das bedeutet, der Vermieter kann sich das Geld von dir holen, wenn sie nichts zahlt.

Auch wenn ihr getrennt seid, ihr müsst gemeinsam den Vertrag auflösen. Es geht nicht anders, die Beteiligung deiner Ex ist dabei erforderlich. Ob du in der Wohnung dann bleiben möchtest und mit dem Vermieter einen neuen Vertrag aushandelst, ist dann wieder ein neues Thema.

PooK207 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 13:34

ja klar nur hat sie einfach jetzt ein Kündigungschreiben ihm abgegeben und aber mir noch keinen neuen ausgehändigt also müsste normalerweise der alte mich wirksam sein oder nicht

Renick  24.08.2017, 13:40
@PooK207

Die Wohnung muss von euch beiden gekündigt werden. Wenn du also jetzt auch deine Kündigung zum Vermieter schickst, dann ist der Vertrag ordentlich, also mit Kündigungsfrist gekündigt.

Falls du allein in der Wohnung bleiben willst, dann musst du zum Vermieter gehen und das verhandeln, dass ihr einen neuen Vertrag macht. Automatisch wirst du keinen bekommen.

Der alte Mietvertrag ist so lang weiter gültig, bis du auch deine Kündigung schickst. Aber weiterhin auf euch beide, nicht auf dich allein.

bwhoch2  24.08.2017, 14:02
@Renick

Korrekt und ergänzend noch anzufügen: Der Vermieter benötigt Deine Kündigung, damit er mit Dir einen neuen Vertrag machen kann. Vorher abzusprechen, was nach Deiner Kündigung passieren würde, ist natürlich sehr sinnvoll, vor allem, wenn Du die Wohnung weiter behalten willst.

Wenn aber der Vermieter gemein ist, bespricht er alles mit Dir, wie Du das gerne hättest, nämlich neuen Mietvertrag nur auf Dich lautend und präsentiert Dir dann doch entweder gar keinen neuen Mietvertrag, weil er Dich auf diese Weise los wird oder einen neuen Mietvertrag mit höherer Miete und Du könntest nichts dagegen machen.

Renick  24.08.2017, 14:08
@bwhoch2

Aber zum Glück gehen wir mal nicht vom "Bösen" im Vermieter aus *smiles*

Gerhart  24.08.2017, 18:01
@Renick

Hier werden völlig neue Saiten aufgezogen: Eine Mieterpartei, bestehend aus 2 Mietern, kann nur gemeinsam kündigen und nicht jeder Mieter einzeln, wann es ihm gerade mal passt.

Renick  24.08.2017, 18:06
@Gerhart

Das erfordert eine genauere Erklärung. Warum soll die Kündigung nicht gültig sein, wenn sie nicht auf einem gemeinsamen Papier steht sondern jeder seine eigene schreibt für den gleichen Mietvertrag?

TrudiMeier  24.08.2017, 19:29
@Renick

Weil jede einzelne Kündigung eine Teilkündigung darstellt und die ist halt umwirksam.

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm#Mieterseitige_Kuendigung_eines_gemeinschaftlichen_Mietvertrages

Somit wäre jede einzelne Kündigung unwirksam.  Und darauf kann der Vermieter sich berufen.

Dem Vermieter kann es völlig egal sein, von wem er die Miete bekommt. Da ihr beide im Mietvertrag steht, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das heißt, der Vermieter kann die gesamte Miete auch nur von dir verlangen.
Wie ihr das untereinander klärt, ist eure Sache.

Du kannst natürlich versuchen, die Hälfte der Miete von ihr einzuklagen.

http://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/

Muss der Ehegatte, der in der Wohnung bleibt, nur noch die Hälfte der Miete zu zahlen? 

Der Ehegatte, der in der Wohnung wohnen bleibt, darf nach Auszug des
anderen nicht auf einmal nur die Häfte zahlen. Denn bei einem
gemeinsamen Mietvertrag ist nicht jeder Ehegatte nur "halber Mieter",
sondern jeder Ehegatte ist "voller Mieter". Wenn beide Eheleute den
Mietvertrag unterschrieben haben, haften sie für die Miete auch
gemeinsam. Deshalb wäre es nicht richtig, wenn der Ehegatte, der weiter
in der Wohnung wohnt, etwa nur die halbe Miete zahlt und dem Vermieter
sagt, er solle sich die andere Hälfte beim anderen Ehegatten holen.
Darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen. Er kann wie gesagt von
jedem Ehegatten die volle Miete verlangen, auch von demjenigen
Ehegatten, der in der Wohnung bleibt. Zahlt der in der Wohnung lebende
Ehegatte nur die halbe Miete, so trägt er das Risiko, ob der andere
Ehegatte die zweite Hälfte zahlt. Zahlt der andere Ehegatte nicht den
Rest, so riskiert der Ehegatte eine Kündigung. Wenn der andere Ehegatte
also "seine" Hälfte nicht freiwillig zahlt, muss der erste Ehegatte wohl
oder übel die ganze Miete zahlen, wenn er die Wohnung nicht verlieren
will.

PooK207 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 13:13

wir sind nich verheiratet gewesen

BlueExorcist  24.08.2017, 13:25
@PooK207

Ob verheiratet oder nicht ist egal. Ihr steht beide als Mieter drin. Was dandy schreibt ist korrekt.

Ich an deiner Stelle würde die Miete komplett bezahlen und ihr klarmachen, daß du ihren Anteil ( solange sie sich nicht darum kümmert, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden), einklagen wirst! Dann kann sie die Rechtskosten zusätzlich noch alleine tragen!
Wenn sie nicht doof ist, wird sie ihren Anteil dann zahlen und aus dem Mietvertrag so schnell als möglich rauswollen. Dem Vermieter ist es egal was ihr für einen Zwist habt und das auch völlig berechtigt!

monitrier  30.08.2017, 22:39

Richtig! Man muss halt mit dem Vermieter sprechen! Kann man die Miete auch allein tragen, sollte es normalerweise keine Probleme geben.

monitrier  24.08.2017, 20:07

Ich hatte vor langer Zeit eine Wohnung in der mein Freund auch angemeldet war. Als er auszog hab ich den Mietvertrag auf mich allein umschreiben lassen. War kein problem!

TrudiMeier  30.08.2017, 20:20
@monitrier

Wenn es bei dir kein Problem war, bedeutet das nicht, dass es immer so laufen muss.

PooK207 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 14:01

okay vielen Dank für die Hilfe hat mir sehr geholfen 🖒

monitrier  24.08.2017, 13:51

Das wiederum ist ihr Problem nicht deins! Sie hat mit unterschrieben
und sich damit verpflichtet. Soll sich halt schnellstmöglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen
um sich streichen zu lassen. Kündigungsfrist ist nunmal 3 Monate. Umso länger sie aufschiebt umso länger muss sie zahlen! Das ist nunmal so. Auch wenn sie vielleicht
glaubt, das Leben ist ein Wunschkonzert...ist es aber nicht!
Also... sehe es gelassen. Sie wird ihren Teil übernehmen müssen. Entweder länger und mit zusätzlichen Kosten oder eben nur das bis zur abgelaufenen Kündigungsfrist. Das ist ihre Entscheidung und auch Verantwortung die sie nunmal tragen muss.

bwhoch2  24.08.2017, 14:04
@monitrier

um sich streichen zu lassen.

Streichen lassen geht nicht. Sie hat auch schon eine Kündigung abgegeben, aber diese nützt nichts, solange der FS nicht auch kündigt.

PooK207 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 13:43

das ist mir klar mir geht es nur darum das sie gesagt hast sie wird nix zahlen da ich ja mehr verdiene wie sie und sie dich dann nicht leisten kann da sie ja wieder bei ihrer Mutter eingezogen ist und sie da auch was abgeben muss

Das kommt auf den Vertrag an. Lies mal diesen nochmal genau durch, ob es eine Trennungsklausel gibt. Ansonsten muss sie den Mietvertrag von sich aus kündigen und die Mietfrist auf jeden Fall noch bezahlen.

PooK207 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 13:11

ne da steht nix drin hab schon geschaut