Geld an Eltern in Ausland, Steuer gelten machen?

3 Antworten

Grundsätzlich ja, siehe § 33a Einkommensteuergesetz. Gegengerechnet werden allerdings die Einkünfte der Eltern.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

wenn es eine freiwillige leistung ist: nein

wenn es eine unterhaltsleistung ist und du rechtlich verpflichtet bist, die eltern zu unterstützen: ja.

allerdings kommt es darauf an... rücksprache dann mit einem steuerberater ist immer gut.

PatrickLassan  27.07.2014, 16:29
wenn es eine unterhaltsleistung ist und du rechtlich verpflichtet bist, die eltern zu unterstützen: ja.

Siehe § 1601 BGB:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html

numeral2 
Beitragsersteller
 27.07.2014, 14:46

Ja, es ist eine freiwillige Leistung.

und für den Betrag glaube ich , dass es sich nicht lohnt einen Stuerberater zu kontaktieren

Vielen Dank !!