Gehört der Strom für eine Brunnenpumpe zu den umlagefähigen Nebenkosten?

9 Antworten

Zu den umlagefähigen Kosten der Wasserversorgung gehören auch die Betriebskosten für eine hauseigene Wasserversorgungsanlage. Hier kann es sich um einen Brunnen, eine Pumpenanlage oder beispielsweise auch ein kleines Wasserwerk handeln.

Achtung: Umlagefähig sind nicht nur die Stromkosten, sondern beispielsweise auch eine behördlich angeordnete Trinkwasseruntersuchung. Reparaturkosten müssen dagegen von Ihnen als Vermieter getragen werden.

Quelle: http://www.gevestor.de/details/die-7-umstrittensten-betriebskosten-so-lassen-sie-als-vermieter-nichts-anbrennen-22483.html

amdros  29.05.2012, 13:51

Kann der Vermieter

man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitzt..immer schön umsichtig alles lesen

sorry, konnte ich mir dann doch nicht verkneifen!!!

Ganz so klar ist die Sachlage dennoch nicht. Hier ist der Mietvertrag zwar nicht bekannt, aber sollte die Hausbrunnenversorgung neben dem Bezug von Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz existieren und nach Abschluss des Mietvertrages eingerichtet worden sein, dann trägt die Betriebskosten der Vermieter allein, weil es keine selbständige Position in der Aufstellung der Nebenkosten im Mietvertrag gibt. Zudem stellt sich die Frage, wie denn das Wasser aus dem Brunnen für welchen Zweck genutzt wird.

Unter Pkt 1.2 solltest Du die Antwort lesen können

http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5df1/Heizkosten.pdf

helmutgerke  29.05.2012, 11:13

in Punkt 1.2 geht es allerdings nicht um den Strom einer Hausbrunnenanlage sondern um Strom zum Betrieb der zentralen Heizungsanlage.

Wie heißt es so; Wer lesen kann ist klar im Vorteil

amdros  29.05.2012, 11:49
@helmutgerke

und was steht da???

sowie für den Betrieb der Pumpen

wußte gar nicht..daß eine Brunnenpumpe keine Pumpe ist..aber gut.. mit Brille wäre es auch nicht passiert..oder doch?? Aber jedem das .....

helmutgerke  29.05.2012, 14:28
@amdros

so kann man sich natürlich auch raus plaudern - dein Link bezieht sich auf Heizkosten, logischerweise sind dort auch im Rahmen der Kostenumlegung auch die Umwältzpumpen für die Warmwasseraufbereitung benannt.

Eine Hausbrunnenanlage hat zunächst damit nicht das geringste zu tun.

Aber macht nichts, immer schön auf seinen Rechtsstandpunkt beharren und bloß nicht zugeben, dass man ein wenig neben der Spur liegt.

Leute wie Du schätze ich sehr und so was wie Dich braucht dieses Land unbedingt.

Selbstverständlich. Ihr verursacht die Kosten ja durch Euren Verbrauch!

Alles was Kosten verursacht die der Mieter unmittelbar verursacht sind Nebenkosten und vom Mieter zu zahlen.

Würde doch mal sagen, klaro.. schließlich ist das Grundlage,, damit Ihr Wasser bekommt. Kaminkehrer wird ja auch durch alle geteilt, weil man ihn eben braucht.