Gegenversicherung will wissen ob Auto geleast/finanziert oder komplett in meinem Eigentum steht?
Moin,
ich befinde mich aktuell in einer Situation, in der ich mit dem Schaden der meinem Auto versucht wurde, mit einem Gutachten zum Anwalt gegangen bin und dieser mir mitgeteilt hat, dass die Gegenversicherung wissen möchte, in welchem Verhältnis Ich zum Auto stehe (wie in der Frage oben erwähnt).
In wie weit muss ich darüber Auskunft machen und ehrlich sein?
Wenn es ich sich um eine Finanzierung handelt und ich es aber als komplettes Eigentum darstelle, ohne finanzierung oder leasing, wollen die das dann nachgewiesen haben? Und wenn ja, in wie fern soll der Nachweis stattfinden?
Würde mich über eine detaillierte Antwort freuen.
4 Antworten
Die Versicherung möchte wissen wer Eigentümer des Wagens ist. Dann wird sie den Leasinggeber oder die finanzierende Bank fragen, ob die mit der Schadenregulierung so einverstanden sind. Und deren Mitarbeiter wissen von nichts, woher auch und haben selbst ihren Schreibtisch voll. Folglich werden sie deinen Anwalt fragen und das kann monatelang hin und her gehen.
Auskunft mußt du geben, dazu bist du verpflichtet. Ein geleastes Fahrzeug wird im Gutachten auch so benannt, also da ist irgendwo ein Kreuz. Ein Kreditgeber steht nicht im Gutachten. Deinen Anwalt solltest du nicht belügen. Du kannst ihn jedoch fragen, was es für Folgen hat, wenn du nicht alleiniger Eigentümer bist. Mal sehen was er dir antwortet.
Du hast ja bereits beim Versich.antrag dem Versicherer darüber Angaben gemacht, ob das Auto durch Barzahlung, Finanzierung oder Leasing "angeschafft" wurde...
also erübrigt sich doch die Nachfrage!?
Naja, das Geld für den Schaden bekommt ja der Eigentümer und wenn Du das nicht bist, wird es nichts, fürchtet ja auch Dein Jurist.
Lügen bringt auch da wie überall nichts. Und warum auch? Sag es denen doch, wie es ist. Es ändert nichts.