Gegenteil von Rückstellung?

7 Antworten

Es gibt die "aktive Rechnungsabgrenzung",

Beispiel: Du zahlst eine Versicherung für den Zeitraum 1.10. - 31.3. des Folgejahres.

Wenn Du im meinem Beispiel im alten Jahr 1.000,00 € für die Versicherung gezahlt hast, dann entfallen davon auf das Folgejahr 500,00 €.

Und dafür wird ein Aktivposten "Rechnungsabgrenzung" gebildet.

Sachse69  01.10.2017, 06:10

Die Rechnungsabgrenzung dient der zeitgerechten Zuordnung von Aufwand und Einnahmen. In deinem Fall geht es darum, den im alten Geschäftsjahr gezahlten Versicherungsbetrag in den GuV der betreffenden Jahre auszuweisen. Die aktive Rechnungsabgrenzung hat allerdings mit dem in der Frage aufgeworfenen Ausweis von noch nicht feststehenden Forderung nichts zu tun.

Normalerweise werden in der Bilanz nur bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Somit wird eine Forderung nur aktiviert, wenn deren Fälligkeit feststeht, vorher passiert nichts. Abweichend hiervon wird bei Verbindlichkeiten, die einen Vermögensabgang zur Folge haben könnten, aus Vorsichtsgesichtspunkten durch Rückstellungen der drohende Zahlungsmittelabfluss bereits ausgewiesen. Dies gilt auch für eventuelle Mittelabflüsse aus übernommenen Garantien, die als Eventualverbindlichkeiten unter dem Strich auszuweisen sind. Der Grundsatz ist, Vermögen (Aktivwerte) sind nur auszuweisen, wenn sie feststehen, während Verbindlichkeiten (Passivseite) schon ausgewiesen werden, wenn sie wahrscheinlich sind.

Helmuthk  30.09.2017, 23:14

Und was ist mit der aktiven Rechnungsabgrenzung?

Sachse69  01.10.2017, 06:02
@Helmuthk

Bei der aktiven und der passiven Rechnungsabgrenzung geht es darum, aktivierungs- oder passivierungpflichtige Sachverhalte den zutreffenden Jahren zuzuordnen. Eine im August gezahlte Versicherungsprämie wird z. B. in einen fünf und einen sieben Monate umfassenden Teil aufgeteilt und die sieben Monate werden abgegrenzt. Auch eine Rechnung, bei der eine ratierliche Zahlung vereinbart wurde, wird abgegrenzt, um aus der Gesamtrechnung die Einnahmen pro rata temporis in die Gewinn- und Verlustrechnung zu überführen. 

Da darfst du überhaupt nichts machen!

Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden (Imparitärtsprinzip) nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden.

Helmuthk  30.09.2017, 23:14

Und was ist mit der aktiven Rechnungsabgrenzung?

Du hast scheinbar vom Imparitätsprinzip noch nie etwas gehört oder?

Nicht realisierte Gewinne dürfen n i c h t ausgewiesen werden!

Damit dürfte deine Frage beantwortet sein.

Nicht realisierte Verluste m ü s s e n hingegen ausgwiesen werden, aus diesem Grund müssen Rückstellungen gebildet werden.

Nach dem Niederstwertprinziep ist sowas in Deutschland verboten.

Hätte, hätte darfst du nich tin die Bilanzen reinschreiben.

Erst wenn es realisiert ist, darfst du es verbuchen.

Sebbi128 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 14:53

Aber Forderungen muss ich doch auch ausweisen.

blackhaya  30.09.2017, 15:01
@Sebbi128

Die Forderungen kannst du in Forderungen und zweifelhafte Forderungen verbuchen.