Gefängnis wegen schubsen ?
Hallo ihr lieben, meine Mutter hatte vor gut einem Monat eine Auseinandersetzung mit einem alten Mann, ca 70 Jahre alt. er ist ihr mehrfach absichtlich mit dem Rollator über den fuß gefahren und draufhin hat ihn meine Mutter zur rede gestellt (außerhalb der Bahn) . Der alte mann nahm meine Mutter an den Haaren, beschimpfte sie als _________ und zog sie zu boden. Meine Mama wurde vor gut einem jahr schon einmal von einem mann misshandelt, der sitzt im Gefängnis. ihr kam das alles wieder auch, weil er ihr auch immer an den haaren zog. darauf hin hatte sie solche angst, das sie denn mann schubste, sodass er auf den rücken fiel und siw vor lauter angst wegrannte. Sie ist nun Angeklagt worden wegen gefährlicher Körperverletzung und muss vor gericht. Sie hat angst in U haft zu kommen oder gar ins Gefängnis. Kann sie damit rechnen ?
8 Antworten
Es wäre gut, wenn deine Mama sich einen Rechtsbeistand nimmt und auf Notwehr plädiert.
Untersuchungshaft sowieso nicht.
Deiner Schilderung nach würde Sie freigesprochen; aber das Urteil fällt der Richter.
Sie hat einen Anwalt/Strafverteidiger.
Dankeschön für deine Antwort :-)
nein! so einfach kommt man nicht in u-haft , sie braucht rechtsbeistand falls aussage gegen aussage steht
Sie sollte ihre Sicht berichten und sagen, was der Mann mit ihr gemacht hat. An den Haaren ziehen und über den Fuß fahren ist auch nicht ohne!
Das ist blöd. Ich hoffe ihr schafft es, euch durchzusetzen!
U-Haft oder eine Gefängnisstrafe ist mehr als unwahrscheinlich. Wenn es überhaupt zu einer Strafe käme, dann eine Geldstrafe.
Ich sehe aber noch keine Bestrafung. Der erste Angriff ging von dem alten Mann aus und sie verteidigte sich dagegen. Deine Mutter hat m.E. in Notwehr gehandelt. Selbst wenn sie die Erforderlichkeit der Notwehr aus Angst oder Schrecken überschritten hätte, wäre diese nach 33 StGB ein Schuldausschließungsgrund.
Wenn sie die Ladung zur Vernehmung bekommt, sollte sie dorthin gehen und sich zunächst anhören, was überhaupt vorgeworfen wird. Ob sie sich dazu äußert, kann sie dann entscheiden. Wenn sie aber das Ereignis, auch die Vorgeschichte, in ihrer Vernehmung darlegt, dürfte m.E. nur noch eine Einstellung nach 170 (2) StPO folgen.
Einen Anwalt könnte man sicherlich hinzuziehen. Der kostet aber und eine Rechtsschutzversicherung zahlt da nicht. Muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden, ob er das macht.
danke für deine antwort, ich bin gerade sehr erleichtert!!!
Sie hat einen Anwalt, der soll auch ganz gut sein :-) Ich hoffe sie kaumt aus der Nummer wieder raus
Hoffe ich auch. Es wäre nett, würdest du nach Verfahrensabschluss eine Rückmeldung über dessen Ausgang geben.
Sollte der Tatvorgang so verlaufen sein wie du es beschreibst und man kann dies nachweisen, ja dann nein.
Meine Mutterhat allerdings keine Zeugen, der Mann schon, ihn haben Passanten geholfen, nachdem meine Mama weg war
Eben.. nur der Mann hat Zeugen und meine Mama nicht :-C