Gefälschter Vaterschaftstest

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Bei aller Liebe..aber da wäre ich mit Sicherheit auch nicht ruhig..das sollte trotzallem möglich sein den angeblichen Vater ausfindig machen zu können evtl. durch das Jugendamt???

Plagt sie das Gewissen nicht?? Auch nicht ihrem Kind gegenüber??

Mir verschlägt es tatsächlich die Sprache und das soll schon etwas heißen!!

Hallo, 

ich habe heute, also circa vier Jahre nach deiner Frage diese gelesen und bin wie du total geschockt.

Ich bin geschockt weil ich derjenige sein könnte, welcher der Exfreund deiner Bekannten sein könnte.

Ich mache mir seit längerer Zeit Gedanken, ob es bei meinem Vaterschafts Test mit rechten Dingen zugegangen ist.

Damals erklärte man mir, dass es etwa drei Wochen dauert bis das Ergebnis vorliegt.

Letztendlich waren es fünf oder sechs Wochen. Das hat mich schon stutzig gemacht. Auch der Arzt hat auf mich einen sehr merkwürdigen Eindruck gemacht, Mitte Ende 50, und äußerlich völlig fertig… Aber das ist nur ein Grund von vielen… die ganze Geschichte wäre zu lang.

Ich habe mir schon vor einiger Zeit überlegt, ob meine ExFreundin den Arzt oder die Post, bzw. das Ergebnis manipuliert hat.

Genau so wie du das beschrieben hast.

Jetzt würde mich interessieren wie die Geschichte deine Bekannten weitergegangen ist! Ist es herausgekommen was sie gemacht hat?

Wenn ja, was ist dann passiert?

Über eine Antwort von dir würde ich mich sehr freuen, du würdest mir sehr helfen.

LG

B

Sie bekommt auf jeden Fall eine Strafe wegen Urkundenfälschung. Wie hoch die Strafe sein kann weiß ich nicht. Der Exfreund wird in dem Labor keine Auskünfte bekommen.

Hi, das ist ein privater Test. den amtlichen Test bekommt das Vormundschaftsgericht. Es kann nur der Anforderer (die Kindesmutter) beim Labor anrufen mit Chance auf Auskunft. In der Regel wird keine fernmü. Auskunft erteilt (Datenschutz). Strafrechtlich handelt es sich um Personenstandsfälschung (Mutter und fälschlich angegebener Vater sind nicht verheiratet) gemäß § 169. Gruß Osmond http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/169-personenstandsfaelschung Zitat: (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Nach Gendiagnostikgesetz hat jede Testperson das Recht auf das Testergebnis. Ein Anruf beim Labor und die Zusendung einer Ausweiskopie (zum Abgleich mit der Einverständniserklärung, auf der die Testpersonen unterschrieben haben) sollte für den Erhalt einer weiteren Ausfertigung genügen.