Gefälschter Vaterschaftstest

6 Antworten

Bei aller Liebe..aber da wäre ich mit Sicherheit auch nicht ruhig..das sollte trotzallem möglich sein den angeblichen Vater ausfindig machen zu können evtl. durch das Jugendamt???

Plagt sie das Gewissen nicht?? Auch nicht ihrem Kind gegenüber??

Mir verschlägt es tatsächlich die Sprache und das soll schon etwas heißen!!

Schockierte 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 16:51

Das kann ich dir nicht beantworten...

Sie sagte mir lediglich es gäbe soviele Kuckuckskinder in Deutschland und diesen Frauen macht es ja auch nichts aus und das Kind habe wenigstens einen Vater.

amdros  02.01.2012, 16:56
@Schockierte

Charakterloser schmutziger Gedanke!!

Hallo, 

ich habe heute, also circa vier Jahre nach deiner Frage diese gelesen und bin wie du total geschockt.

Ich bin geschockt weil ich derjenige sein könnte, welcher der Exfreund deiner Bekannten sein könnte.

Ich mache mir seit längerer Zeit Gedanken, ob es bei meinem Vaterschafts Test mit rechten Dingen zugegangen ist.

Damals erklärte man mir, dass es etwa drei Wochen dauert bis das Ergebnis vorliegt.

Letztendlich waren es fünf oder sechs Wochen. Das hat mich schon stutzig gemacht. Auch der Arzt hat auf mich einen sehr merkwürdigen Eindruck gemacht, Mitte Ende 50, und äußerlich völlig fertig… Aber das ist nur ein Grund von vielen… die ganze Geschichte wäre zu lang.

Ich habe mir schon vor einiger Zeit überlegt, ob meine ExFreundin den Arzt oder die Post, bzw. das Ergebnis manipuliert hat.

Genau so wie du das beschrieben hast.

Jetzt würde mich interessieren wie die Geschichte deine Bekannten weitergegangen ist! Ist es herausgekommen was sie gemacht hat?

Wenn ja, was ist dann passiert?

Über eine Antwort von dir würde ich mich sehr freuen, du würdest mir sehr helfen.

LG

B

Sie bekommt auf jeden Fall eine Strafe wegen Urkundenfälschung. Wie hoch die Strafe sein kann weiß ich nicht. Der Exfreund wird in dem Labor keine Auskünfte bekommen.

Schockierte 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 16:44

Er hat gar keine Möglichkeit den Wahrheitsgehalt zu überprüfen?

Bastian78  02.01.2012, 17:09
@Schockierte

Es betrifft zwar beide aber wenn Sie den Test in Auftrag gegeben hat dann bekommt auch nur sie Auskünfte allerdings auch nicht telefonisch. Die Leute im Labor wissen ja nicht von wem die Probe kommt bzw ob das wirklich die Person ist die da gerade anruft.

Hi, das ist ein privater Test. den amtlichen Test bekommt das Vormundschaftsgericht. Es kann nur der Anforderer (die Kindesmutter) beim Labor anrufen mit Chance auf Auskunft. In der Regel wird keine fernmü. Auskunft erteilt (Datenschutz). Strafrechtlich handelt es sich um Personenstandsfälschung (Mutter und fälschlich angegebener Vater sind nicht verheiratet) gemäß § 169. Gruß Osmond http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/169-personenstandsfaelschung Zitat: (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Schockierte 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 17:24

Ich danke dir!

Schockierte 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 17:26
@Schockierte

Und nur nebenbei weil es mich interessiert, geht es bei diesem Gesetzesauszug auch um mündliche Unterschiebung? Also hätte er ihr auch schon ohne den gefälschten Test was anhaben können auch wenn sie es nur behauptet hat?

osmond  02.01.2012, 17:45
@Schockierte

Hi, nur wenn beweisbar. Und dazu müßte die Kindsmutter die bewußte vorsätzliche Täuschung eingestehen. Also unwahrscheinlich. lgO

Schockierte 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 17:48
@osmond

Hi! Ich weiß nur das sie ihm anfangs schriftlich mitteilte das er Papa wird, wenn er diese Nachrichten noch hat?!

osmond  02.01.2012, 18:53
@Schockierte

HI, sie kann ja "in gutem Glauben" gehandelt haben. So wie unser redliches Vorbild. Ein bewußter Täuschungsvorsatz muß bewiesen werden. BP Wullf. lgO

Nach Gendiagnostikgesetz hat jede Testperson das Recht auf das Testergebnis. Ein Anruf beim Labor und die Zusendung einer Ausweiskopie (zum Abgleich mit der Einverständniserklärung, auf der die Testpersonen unterschrieben haben) sollte für den Erhalt einer weiteren Ausfertigung genügen.