Geburtsurkunde oder abschrift aus dem Geburtenregister! Unterschied?
Wo liegt da genau der Unterschied? Und kann zur Ausweisbeantragung beides benutzt werden oder muss es die Geburtsurkunde sein?
3 Antworten
Das ist das Gleiche. Du brauchst jedenfalls ein aktuelles Exemplar, meist nicht älter als 6 Monate.
was für ein ausweis? für einen perso reicht glaub ich beides zumindest bei erstantrag.
kein unterschied. es gibt immer eine beglaubigte kopie der geburtsurkunde. das original bleibt im standesamt an deinem geburtsort. diese beglaubigte kopie kommt in deinen eigenen ordner "Wichtigste Unterlagen", die gibst du nie aus der hand, sondern immer nur nochmal kopien!!
"Die Geburtsurkunde" (als Original), so wie es du hier beschreibst, gibt es nicht. Es gibt den Eintrag ins Geburtenregister (früher: Geburtenbuch), der nach Anzeige der Geburt beim Standesamt gefertigt wird. Früher in niedergeschriebener Form, heutzutage immer verbreiteter als elektronisches Register. Deshalb heißt es auch "Abschrift aus dem Geburtenregister".