Geburtsdatum Strafbar

8 Antworten

Ja ist es, das ist schlicht weg Betrug und da stehen Haftstrafen bis zu fünf Jahren (§263 StGB, Absatz 1). Der Versuch alleine ist strafbar (selbe §, Absatz 2).

Kommt es also heraus, bekommst Du auf jeden Fall Post von der Staatsanwaltschaft und ein Verfahren!

Betrug ist das auf keinen Fall, ist dcoh keiner betrogen, und kein Schaden entständen.Dem Shop wird es sowieso egal sein, solange der sein Geld bekommt. Ob Urkundenfälschung vorliegt, ist eine andere Frage, aber dies würde dochauch nur aufkommen, wenn der Shop reklamiert. Also keine Angst, passieren wird gar nix, höchstens von Seiten deiner Eltern :-)

Nein, das ist absolut legal. denk ich.. und so

Und wie kommst du an das Konto? Haste da auch falsche Angaben gemacht? Das könnte bei der Bank in der Tat Ärger geben.

Im Onlineshop kann es dazu kommen, dass sie dich sperren. Aber ansonsten wären sie es, die sich strafbar machen, wenn sie dein Alter nicht überprüfen. Übrigens ist das ganz einfach, da reicht eine Anfrage bei der Schufa. Dort bist du registriert, da du auch ein Konto hast.

Jedes Mal wundert es mich aufs Neue, wie viel falsch gelesen werden kann. Der Vorwurf des Betrugs ist schlichtweg völliger Unsinn. Dass dann auch noch die entsprechenden Paragraphen genannt werden, macht den Unsinn noch deutlicher, denn wer dort nachlesen kann, sollte auch in der Lage sein, zu verstehen was da steht.

Gleich zu Beginn: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt …" Wer das verlangte Geld bezahlt, schädigt sein Gegenüber nicht im Vermögen und die Absicht des rechtswidrigen Vermögenserlangens, ist den Angaben der Fragestellung nach, ausgeschlossen.

Kein Betrug!

Ebenso falsch ist die Angabe, die Fälschung "elektronischer Urkunden" sei (noch) nicht strafbar. Urkundenfälschung nach § 267 StGB liegt zwar im erfragten Fall nicht vor, mit identischen Strafen sind jedoch die Taten in den folgenden drei §§ bedroht: § 268 StGB, "Fälschung technischer Aufzeichnungen", § 269, "Fälschung beweiserheblicher Daten", § 270, "Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung".

So sieht das zumindest im deutschen Rechtsraum aus. Ich nehme an, in Österreich wird es recht ähnlich sein.

Du hast dich also strafbar gemacht. Die mögliche Bestrafung würde sich ggf. im unteren Rahmen befinden, aber verlassen solltest du dich nicht darauf.