Gebühren ,Aufwendungsersatz entgelt von Bank zulässig
Hallo
Ich habe eine Frage zu meinem Konto.
Mein Konto war in der vorigen Woche -10 Euro,also nicht gedeckt.Ich konnte nicht rechtzeitig abbuchen.Es wurden 2 Buchungen gemacht,die nicht abgeucht wurden sind,da mein Konto nicht gedeckt war. Die Bank hat 2X Aufendungsersatz Entgeld gebucht+ die 2 Institutionnen wollen von mir von Sparkasse gestellte Rücklastschriftkosten in Höhe von 5 Euro? Ist das rechtmässig?was soll ich machen. Hat jemadn Erfahrung oder ähnliches. Ich habe studentlisches Girokonto
Danke für Hilfe
12 Antworten
Die Bank hat 2X Aufendungsersatz Entgeld gebucht
Die Bank hat keinen Service für dich durchgeführt, indem sie die Lastschrift zurückgab, sondern für sich selbst, um zu vermeiden auf dem Minusbetrag sitzen zu bleiben. Meines Wissens darf sie dafür nichts von dir kassieren, aber vom Einreicher der Lastschrift sehr wohl - und der darf es sich von dir zurückholen. 5 Euro sind übrigens günstig, manche Banken nehmen mehr, und einige Unternehmen berechnen für Rücklastschriften sogar selbst zusätzlich etwas. Da ist man schnell bei 20 Euro - pro Fall.
yepp kenn ich auch so, immer um die 20€
Auf jeden Fall die Bank wechseln, die Rückbuchungsgebühren hast Du immer, nicht alle Banken greifen Dir auch noch zusätzlich in die Tasche.
die sparkasse hat ein entgeld von 3,55€ für rücklastschriften. die rücklastschriften die die beiden institutionen von dir verlangen, können die nur geltend machen wenn du mit denen einen vertrag geschlossen hast womit du verpflichtet bist es auch zu zahlen, denn du zahlst mit den 3,55€ bei deiner bank nur ein teil, den anderen teil zahlen die institu. diesen kannst du aber zurückfordern von den beiden oder nicht bezahlen wenn du einen kleinen fehler enddeckst wie zb. zu früh abgebucht oder zu spät, betrag stimmt nicht usw. sonst hast du eigentlich keine chance, denn die können diesen betrag auf dich abwälzen und der weg zum anwalt wegen 2x 5€ wäre zu aufwendig. mit deinem konto selber hat es nichts zu tun, denn die institu. wissen ja nicht was für eine kontoart du hast und hat damit ja auch nichts zu tun, entscheidend ist nur das die abbuchen können und dürfen.
da dein konto nicht genügen gedeckt war --zu wenig geld-- und es zu rücklastbuchungen kam ,enstand deiner bank unnötige bearbeitungskosten, deshalb diese rücklastpauschale
Hallo! Nur mal so zur Info : alle Gebühren für Rücklastschriften und Benachrichtigunskosten Sind unrechtens ! da gibt es ganz viele Urteile drüber einfach mal lesen !
habe 2008 von der Dresdner Bank und Sparkasse alle Rücklastschriftgebühren der letzten 2 Jahre zuückbekommen zusammen ca. 134 Euro!
Agp´s der Bank sind vollkommen unrelevant, (so die Richter) Da Sie sobald Sie in diesen Gebühren für Rücklastschriften erheben diese rechtswidrig sind !!!!!!
Banke Wollten Sehr schlau sein und gaben dem Kind nur andere Namen : Wie benachrichtigungsgeld, oder entschädigungsgeld usw..
Rücklastschriften sind vollkommen automatisiert ! das ist NULL Arbeitsaufwand !
last auch nicht für blöd verkaufen !
Viele Grüße Nick!