Gebuchtes Hotel bei booking.com überbucht, anderes Hotel?
Ich war diese Woche auf Mallorca und habe mein Hotel über booking gebucht. Bei meiner Ankunft wurde mir im Hotel gesagt das es überbucht sei und ich in ein anders komme, was natürlich viel schlechter war. Ich habe versucht zu reklamieren aber meine Beschwerden wurden ignoriert vom Hotel. Booking hielt sich raus da sie nur Vermittler sind.
Könnte ich mithilfe der Frankfurter Tabelle einen Teil der Kosten zurückbekommen?
Wie gesagt ich habe online auf booking gebucht.
2 Antworten
Die Frankfurter Tabelle hilft da leider nicht, da es sich nicht um eine Pauschalreise handelt.
Booking.com kann versuchen das Hotel zu einem "Schadensersatz" zu überreden, muss es aber nicht.
Eine Klage in Spanien ist aufwendig und hat ein hohes Kostenrisiko. Da würde sich nur bei wirklich hohen Summen lohnen.
Da Du das Hotel bei booking.com gebucht hast, kannst Du da auch über diese Plattform bewerten und Dein Erlebnis beschreiben. Sollte Dir sowas wieder passieren kläre Deine Forderungen sofort vor Ort.
Eine Möglichkeit wäre vom Hotel eine von Dir gewählte Ersatzunterkunft zu fordern. Da kann es auch hilfreich sein zu diesem Zeitpunkt Kontakt mit der Buchungsplattform aufzunehmen. Die Drohung das Hotel bei der Plattform auszuschliessen kann Wunder wirken. Ein Patentrezept gibt es leider nicht, höfliches und energisches Auftreten helfen oft.
Booking.com ist nur der Vermittler, haftet damit nicht und ist juristisch nicht belangbar . Daher ist fuer alle Beschwerden, Umbuchungen etc. der Betreiber des gebuchten Hotels zustaendig bzw. verantwortlich. Booking.com wuerde ich informieren, da die ggf. etwas Einfluss haben (zumindest wenn sowas oefters beim gleichen Hotel passiert). Tun koennen und muessen die allerdings nichts.
Letztendlich muss der ueberbuchte Hotelier dafuer sorgen, dass man in ein adaequates Hotel umgebucht wird. Dabei darf das alternative Hotel nicht schlechter sein und die Mehrkosten bei der Uebernachtungsrate muss der Hotelier tragen, der das Ganze verschuldet hat.
Spanisches Recht ist nicht gleich deutsches Recht, aber auch dort hat man Anspruch auf eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung. Ein spanischer Rechtsanwalt kann da beraten.
Ich wuerde zudem nie einem Alternativhotel zustimmen, wenn ich nicht vorab das Hotel gesehen habe bzw. mich auf Bewertungsplattformen ueber Lage, Service und Qualitaet informiert habe. Wer da nicht sofort reklamiert, erst ins schlechtere Hotel zieht und nach der Heimkehr seinen Unmut aeussert, fuer den ist es schon zu spaet. Ist vergleichbar mit einem Restaurantbesuch, bei dem sich der Gast ueber sein Essen beschwert, aber den Teller bereits leer gegessen hat. Dan hat man als Gast wenig Handhabe und ist auf die Kulanz des Bertreibers angewiesen.
Leider habe ich keine rechtsschutz um so zu klagen und es würde sich bestimmt nicht lohnen dagegen vorzugehen?
Im Prinzip ist es jetzt schon deutlich zu spaet. Man aollte seine Ablehnung gegenueber der angebotenen Alternativunterkunft sofort kundtun und nicht erst nach der Heimkehr. Juristisch wird es keinen Erfolg haben, da der Hotelier sich darauf berufen wird, dass Sie sich waehrend des Urlaubs nie beschwert haben und so stillschweigend der Ausweichunterkunft zugestimmt haben.
Wie sollte ich mich denn vor Ort verhalten wenn mir das erneut passiert?