Gebraucht gekauftes von USA nach Deutschland einführen ohne Zoll?
Ich möchte ein Gebrauchtes Smartphone von einem Privaten Verkäufer in den USA kaufen. Neu kostet es über den 430€ Freibetrag. Gebraucht unter den 430€. Kann ich das Smartphone problemlos nach Deutschland einführen?
Kann mir der Private Verkäufer eine Rechnung ausstellen damit ich den bezahlten Betrag nachweisen kann?
Ergänzung: Ich bin in den USA im Urlaub. Das Paket wird nicht mit der Post Versand sondern die Übergabe erfolgt Persönlich.
4 Antworten
Der Verkäufer muss eine Rechnung aussen am Paket zusammen mit der Zollerklärung anbringen.
Wenn der Absender die Zollerklärung richtig ausgestellt hat kann es sein dass der Zustelldienst es bringt und dabei die 19% EUST kassiert.
Falls der Zoll Zweifel hat oder das Formular nicht glaubwürdig erscheint oder der Inhalt geprüft werden soll musst du zum Zollamt,
das Paket öffnen und nachweisen was das ist und wie viel es Wert ist. Du legst deinen Zahlungsbeleg vor.
Wenn der Zoll es dann freigibt zahlst du dort die EUST.
Handys sind zollfrei.
Das nennt sich "Ergänzung" weil er es hinterher ergänzt hat. Soll ich jetzt noch "Nachdenken" erklären?
Er nimmt das Ding PERSÖNLICH mit!
Lass dir eine Quittung mit Geraetebezeichnung ausstellen. Wenn die einigermassen realistisch ist (also kein 2 Wochen altes Iphone X fuer 400 Euro, das glaubt man dir nicht) und unter umgerechnet 430 Euro liegt, zahlst du bei der persoenlichen Einfuhr nichts. Zoll faellt bei Smartphones aber ohnehin nicht an.
Bringst du aber weitere Sachen mit und kommst dann insgesamt ueber 430 Euro, zahlst du fuer die anderen Sachen ueber 430 Euro 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Ich verstehe nicht, warum alle anderen davon auszugehen scheinen, dass es sich um einen Postversand handelt. Haben die deine Frage nicht richtig gelesen?
Vielen dank für die Antwort. Muss dazu sagen dass ich die "Ergänzung" erst nach 10 min hinzugefügt habe nachdem alle davon ausgegangen sind, dass ich das hierhin senden lasse.
Weil das vor einer Stunde noch nicht da stand. Aber vielen Dank fürs mitdenken ihr Schlaumeier.
Ist hier üblich, dass man Fragen nicht richtig liest. Da werden mitunter die seltsamsten Antworten gegen, die mit der Frage nix zu tun haben.
Ergo muss der Privatverkäufer einen "Rechnungsbeleg" beifügen bzw. Du muss den Kaufpreis nachweisen ( Zahlungsbeleg ), und dann wird danach die 19 % ige Einfuhrumsatzsteuer (Warenpreis + Versandkosten ) . Inwieweit noch Zoll zu bezahlen ist müsstest Du beim Zollamt recherchieren.