Darf ich als privater Verkäufer ein neues Buch unter dem offiziellen Verkaufspreis verkaufen?
ich habe ein Buch geschenkt bekommen, das seit Jahren bei mir original eingeschweißt herumliegt. Ich möchte es nun auf ebay verkaufen, da ich es ohnehin nicht lesen werde. Jetzt ist es aber ja so, dass neue Bücher in Deutschland einer Preisbindung unterliegen. Muss ich das Buch also zum Originalpreis verkaufen (aber dann habe ich ja eig. keine Chance das Buch loszuwerden, denn in dann kauft es ja keiner auf ebay bei einem privaten Verkäufer sondern in einem Onlineshop oder Bücherei) oder darf ich als privater Verkäufer selbst den Preis festlegen? (bitte nur Leute die sich auskennen und ggf. auch die rechtliche Grundlage nennen können - ich möchte keinen Ärger!)
15 Antworten
Die Buchpreisbindung gilt nur für Buchhandlungen. Du bist keine Buchhandlung also kannst Du das Buch zu einem anderen Preis verkaufen.
Ich würde ein neues oder neuwertiges Buch aber nicht bei eBay, sondern besser bei Amazon einstellen. Amazon ist eine Firma, die mit dem Internet-Buchhandel angefangen hat und deshalb einen guten Ruf hat. Dort werden die Bücher nicht nur von Amazon verkauft, sondern Privatleute können dort auch ihre Bücher zum Kauf anbieten.
Das Buch kann auch über Booklooker angeboten werden. Privatpersonen können dort bis zu 750 Bücher, CDs, Spiele und DVDs zu ihren Preisvorstellungen kostenlos (!) anbieten, solange sie wollen bzw. bis es jemand kauft. Erst dann wird eine kleine Provision fällig.
Nein musst Du nicht, und Du darfst den Preis auch selber festlegen, Du kannst auch eine Neuerscheinung noch am selben Tag unter dem Ausgabepreis verkaufen.
Und leg dich jetzt nicht auf die Ebay-definition von Neu fest, dank der Justiz und der Gesetzgebung ist es möglich solche Dinge zu bestimmen und der Normale Sachverstand zeigt Dir auf was darunter zu verstehen ist.
Im Gesetz, zwingt die Beschreibung "neu" den Verkäufer dazu, dass der Artikel so sein muss, als wenn man ihn gerade im Laden gekauft hat!
Du kannst also dein Buch unter dem Begriff "Neu" verkaufen, aber ob jemand einen alten verpackten Buch-Schinken noch als neu bezeichnet wage ich zu bezweifeln, wohingegen der 25 Jahre alte, gelagerte Parma-Schinken durchaus als "Neu" genug Käufer findet.
Hallo!
Als gelernte Buchhändlerin kann ich Dir versichern, dass Du das Buch zu jedem von Dir gewünschten Preis verkaufen kannst. Als Privatperson, die ein gebrauchtes Buch verkauft, únterliegst Du nicht der Preisbindung.
Nein, du hast es als Privatperson besessen, daher gilt das als gebraucht, auch wenn es neuwertig, noch ungelesen und original eingeschweißt ist,
Nein, ist es nicht. Es ist gebraucht, selbst wenn es noch eingeschweisst ist. Wenn Du so ein Problem mit dem Verkauf hast:
Hier eine Alternative:
Die meisten Buchhandlung tauschen Bücher, die noch eingeschweisst sind und die sie im Sortiment haben um, ohne dass Du einen Bon vorlegen musst. Zwar wirst Du kein Geld ausbezahlt kommen, aber eine Gutschein über den Betrag.
Ist es nicht so , dass , wenn für ein Buch einmal der vorgeschriebene Preis von einem Endverbraucher bezahlt wurde , dieses Exemplar automatisch aus der Buchpreisbindung raus ist ?
Nein, ich kann ja das Buch auch wieder umtauschen und dann kann der Buchhändler dieses weiterverkaufen. Und das wird er nur zum vom Verlag festgeschriebenen Ladenpreis machen. Aber glaub mir, Du als Privatperson unterliegst nicht der Preisbindung.
Ja , aber wenn jemand das Buch zurückgibt , dann bekommt er ja sein Geld wieder und es ist nicht mehr von einem Verbraucher gekauft worden .
Und schwupps ist das Buch wieder in der Bindung drin .
Und wenn er es umtauscht , dann kriegt er ja auch sein Geld wieder und kauft im gleichen Moment ein anderes,jedenfalls virtuell .
Und ein gewerblicher Verkäufer würde ja nie den vorgeschriebenen Preis bezahlen .
Ich hab das mal so gelesen...........
"Ja , aber wenn jemand das Buch zurückgibt , dann bekommt er ja sein Geld wieder und es ist nicht mehr von einem Verbraucher gekauft worden ."
Genau, der Buchhändler tut so als wäre das Buch neu. Er tauscht ja nur ein Buch um, an dem Nichts dran ist und das er weiterkaufen kann.
" Und schwupps ist das Buch wieder in der Bindung drin ."
Ja, weil es beim Händler ist.
"Und wenn er es umtauscht , dann kriegt er ja auch sein Geld wieder und kauft im gleichen Moment ein anderes,jedenfalls virtuell .
Und ein gewerblicher Verkäufer würde ja nie den vorgeschriebenen Preis bezahlen .
Ich hab das mal so gelesen" Das verstehe ich jetzt nicht .....
Den Satz : " Sobald einmal der gebundene Preis von einem Verbraucher bezahlt wurde , ist die Buchpreisbindung weg" ( oder so ähnlich )
Quasi eine offizielle Definition dafür , wann ein Buch der Buchpreisbindung unterliegt .
hier ist die Ebay Definition von neu und neuwertig:
Text von ebay: Neu
Neues, ungelesenes, ungebrauchtes Buch in makellosem Zustand ohne fehlende oder beschädigte Seiten.
Neuwertig
Buch, das wie neu aussieht, aber bereits gelesen wurde. Der Einband weist keine sichtbaren Gebrauchsspuren auf. Bei gebundenen Büchern ist der Schutzumschlag vorhanden (sofern zutreffend). Alle Seiten sind vollständig vorhanden, es gibt keine zerknitterten oder eingerissenen Seiten und im Text oder im Randbereich wurden keine Unterstreichungen, Markierungen oder Notizen vorgenommen. Der Inneneinband kann minimale Gebrauchsspuren aufweisen.
Text ebay ende.
Neu trifft zu 100 % auf meines zu, neuwertig nunmal überhaupt nicht!!!
Als Privater Verkäufer bist du an diesen Gesetz nicht gebunden. Gewerbliche Verkäufer müssen die Gesetzte zur Vermakrtung von Büchern voll beachten.
Gegenargument: nehmen wir an du würdeest das Buch 20 Jahre aufbewahren und Menschen würden das Werk mittlerweile als Sammlerstück ansehen für das im sehr guten Zustand 200€ bezahlt werden. Wärst du dann, weil das Buch eingeschweißt verpackt ist, dann gesetzlich verplfichtet das Buch für 19,95 zu verkaufen weil das der damals festgesetzte Marktwert ist?
Im Fall E-Bay wiederum wird es komplizierter. E-bay wird permament von rechtsanwälten durchforstet die nach Wege suchen teure Abmahnungen zu schrieben. Bei Produkte im OVP Zustand eienr Privatperson könnte es schlimmstenfalls sein das man vom Verdacht des gewerblichen Handelns (ohne UstNr also illegal) ausgeht und evtl versuchen wird durch eine Abmahnung Geld einzutreiben.
Da würd ich mich nochmal absichern.
Guck doch mal bei Amazon. Da bieten ganz viele die Bücher unter dem offiziellen Preis an. ;-)
aber keine NEUEN!
Aber das Buch ist nicht "neu". Das haben dir die anderen doch schon erklärt.
Du kannst es natürlich verpackt lassen, fünfzig Jahre aufbewahren und als Antiquität verkaufen. ;-)
Ihr könnte mir jetzt noch so oft einreden, dass es nicht neu, sondern nur neuwertigist aber es IST NEU!!! - hier ist die ebay Definition von neu und neuwertig:
Text von ebay: Neu
Neues, ungelesenes, ungebrauchtes Buch in makellosem Zustand ohne fehlende oder beschädigte Seiten.
Neuwertig
Buch, das wie neu aussieht, aber bereits gelesen wurde. Der Einband weist keine sichtbaren Gebrauchsspuren auf. Bei gebundenen Büchern ist der Schutzumschlag vorhanden (sofern zutreffend). Alle Seiten sind vollständig vorhanden, es gibt keine zerknitterten oder eingerissenen Seiten und im Text oder im Randbereich wurden keine Unterstreichungen, Markierungen oder Notizen vorgenommen. Der Inneneinband kann minimale Gebrauchsspuren aufweisen.
Text ebay ende.
Neu trifft zu 100 % auf meines zu, neuwertig nunmal überhaupt nicht!!!
Was willst du jetzt eigentlich hören? Dass du das Buch nicht unter Preis anbieten darfst, weil es "neu" ist? Dann mach es nicht und gut is'. Meine Güte, das nennt man wohl beratungsresistent...
aber ganz im Gegenteil: Dummie42 und ReneDeVito haben hervorragende Antworten gegeben, die mir auch weiterhelfen - aber dass das Buch angeblich nicht mehr neu wäre, ist das falsche Argument und würde mir mehr Probleme schaffen als Lösungen bringen - ich müsste es dann als neuwertig angeben, was aber nicht mit der ebay Definition und meinem Verständnis übereinstimmt.
Und wer keine Sorgen hat, macht sich halt welche... ;-)
es ist aber ein NEUES Buch!