Mit Roller geblitzt worden! Kann man das überhaupt?
Hallo zusammen, ich habe einen großen Roller (125er) und demnach auch ein normales kennzeichen. jetzt bin ich gerade in der 30 Zone mit 60 geblitzt worden..es stand auch ein Auto dabei. Außerdem bin ich nohc in der Probezeit.. kann mir jemand sagen was da auf mich zukommt? mir hat mal jem gesagt dass man beim roller garnicht geblitzt wird wegem kennzeichen hinten.. kann mit bittte jem weiterhelfen. danke
9 Antworten
Geblitzt wirst du grundsaetzlich auch mit Roller. Im Gegensatz zum Auto hat ein Roller vorne kein Nummernschild, so dass die Schwierigkeit darin liegt, dich zu ermitteln. Das heisst aber nicht, dass dir nichts passieren kann.
Es kommt haeufig vor, dass man auch auf Zweiraeder achtet, indem dann z.B. ein zweiter Blitz von hinten ausgeloest wird, indem jemand im Auto sitzt und das zum blitz gehoerende Kennzeichen notiert, indem jemand das evtl auch aus dem Abseites heraus macht... Wesentlich ist dabei, dass sie dein Kennzeichen haben und dein Bild von vorn. Der Helm schuetzt dabei bei weitem nicht so, wie es sich die meisten einreden.
So sehr haeufig findet dieses Ueberwachen der Zweiraeder noch nicht statt, aber mittlerweile kommt das immer oefter. Man sollte sich also nicht zu sicher fuehlen.
Wenn es einen ist, der 2mal blitzt, hast du seeehr viel Pech und mit 60 auf einer 30er Zone, kann Ausweissenzug heissen..Ich spreche aus erfahrung
Was soll denn Ausweisentzug sein!? Was hat ein Ausweis damit zu tun?
ne hat glaub nur einmal geblitzt..
WENN die dein Kennzeichen haben kann dir natürlich auch was passieren.
Das würde auf dich zukommen:
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg.
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Ganz vergessen, tschuldige. Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/
Die Gebühren betragen 28,50€, nicht mehr nur 23,50€
Angabe der Quelle ist unnoetig, die erkennt man schon an diesem Fehler
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft
wo Probezeitmassnahmen faelschlicherweise als Strafen dargestellt werden. Es ist die Seite eines Anwalts, der auch als User im VP unterwegs ist.
uupss:-)
Außerdem gibt es reichlich Blitzer die auch von hinten Fotos machen.
Folgendes sieht der Bußgeldkatalog vor: 100 Euro Geldbuße plus Verwaltungsgebühren von derzeit rund 23,50 €. Zusätzlich drei Punkte. Wenn die Geschwindigkeit unter 30 zu viel liegt verringert sich das Bußgeld auf 80€, es gibt nur einen Punkt.
Als Probezeitler gilt für beide Varianten: Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre, zusätzlich die Aufforderung für ein Aufbauseminar, das rund 250€ kostet. Den Führerschein kannst du (erstmal) behalten.
von derzeit rund 23,50 €
Sind schon 28,50€
Es ist zwar im Gespräch das Rollerfahrer auch geblitzt werden können und zur Rechenschaft gezogen werden sollen.Das gestaltet sich allerdings etwas schwierig da das Kennzeichen auch vorne am Roller angebracht sein muß.Da du von vorne geblitzt worden bist kann eigentlich nichts passieren.Es kann nur anhand des Kennzeichen der Halter herrausgefunden werden. Lg
bitte die Quelle deiner Kopie angeben