Gaszähler scheint defekt zu sein! Und nun?

5 Antworten

Ihr seid Anfang Juni ausgezogen und habt die Wohnung samt Schlüssel dem Vermieter übergeben? Die Zählerstände (auch Gaszähler) wurden im Übergabeprotokoll vermerkt oder Du hast Bilder nachweislich von diesem Moment?

Dann wärest Du nicht mehr verpflichtet gewesen, den Gasvertrag selbst weiter zu führen. Das ist jetzt nun mal passiert. Du hast eine Grundgebühr bezahlt, was auch korrekt ist und es fallen Verbrauchskosten an. Diese Verbrauchskosten kannst Du vom Vermieter einfordern, wenn Du keinen Zugang mehr hattest zu Haus, Wohnung und Zähler, denn natürlich ist es rechtlich nicht haltbar, dass Du für einen Gasverbrauch aufkommen sollst, den Du gar nicht mehr haben konntest, während der Vermieter alle Möglichkeiten hatte, Gas über Deinen Zähler zu verbrauchen.

bubblegum655 
Beitragsersteller
 09.09.2016, 23:43

Nein, der Mietvertrag lief noch, Übergabeprotokoll gab es weder bei Einzug noch bei Auszug.

Es hat während der Kündigungsfrist von 3 Monaten bloß niemand mehr in der Wohnung gelebt.

Wir hatten noch einen Schlüssel, alle weiteren hatte der Vermieter schon zurück. Waren in den 3 Monaten aber bloß 2x in der alten Wohnung. 1x um zu kontrollieren, dass alles richtig und geputzt ist, 1x um mein letztes Möbelstück zu verkaufen.

Dennoch hat der Vermieter mehrfach gesehen und kann bezeugen, dass die Gastherme aus war.

bwhoch2  10.09.2016, 20:01
@bubblegum655

Da möcht ich fast meinen, dumm gelaufen. Ihr habt die Wohnung noch nicht wirklich zurück gegeben. Da könnt ihr  meinen, was ihr wollt und der Vermieter kann bezeugen, was er will. Wenn der Gaszähler einen Verbrauch gemessen hat und der Zähler ist geeicht, wovon auszugehen ist, hat der den Verbrauch zu bezahlen, der einen laufenden Vertrag hatte und über die Wohnung verfügen konnte.

Ihr könnt versuchen, den Gasversorger zu verklagen, aber den Prozess gewinnt ihr nie. Die einzige Chance, die ihr habt, die Gasleitung nach dem Zähler technisch überprüfen zu lassen, ob es evtl. ein Leck gibt. Das kostet dann aber schnell diese 80 € und wenn heraus kommt, dass alles in Ordnung ist, freut sich vor allem der Vermieter.

Wohnen in einer Stadt mit extremen Wohnungsmangel, hier kann man erst eine Wohnung kündigen, wenn man die neue sicher hat.

Das sollte man immer machen, erst neuen Vertrag unterschreiben und dann kündigen.

Aufgeschrieben nicht, ich habe Fotos vom Gaszähler!

Ich hoffe Du hast den Zählerstand auch dem Versorger mitgeteilt.

Hast Du vorzeitig die Schlüssel abgegeben, wenn ja war das nicht klug von Dir.

Wenn Du Pech hast, wirst Du zahlen müssen.

Außerdem sollte man sich bei 80 € überlegen ob sich ein Rechtsstreit lohnt.

Das ist kaum zu beweisen, vor allem im Nachhinein. Ev hat ein anderer Mitbewohner die Gasleitung für sich abgezweigt. Lasst doch mal jmd vom Gasanbieter kommen, der das durchcheckt. LG 

bubblegum655 
Beitragsersteller
 09.09.2016, 23:45

Ehrlich gesagt: Es war eine Bauernfamilie. Tut mir leid das zu sagen, aber dem Verhalten zu Urteilen waren alle nicht die schlauesten und 24/7 mit den Kühen beschäftigt.. Ich glaube nicht, dass jemand dazu fähig wäre. Der eine konnte nichtmal eine Waschmaschine anschließen.

bubblegum655 
Beitragsersteller
 09.09.2016, 15:38

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht.. Im Haus haben sonst nur 2 Söhne des Vermieters gewohnt. Einer in der Mitte, einer unten, wir oben.

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die überhaupt wissen wie sowas geht..
Aber es lässt sich vielleicht beweisen, dass es noch immer so ist?

Elfi96  09.09.2016, 23:36
@bubblegum655

Mein Bruder hat vor Jahren in einem Haus  zur Miete gewohnt, im Anbau wohnte der Vermieter. Mein Bruder hatte immer immense Stromkosten. Irgendwann an einem Abend hatte er mal die Hauptsicherung abgedreht, und plötzlich wars im Anbau stockdunkel. 

Wenn der Vermieter (oder deren Söhne) auf Abzocke aus ist, wird das mit dem Gas noch weiter laufen wie bisher. LG 

Ich würde die Angelegenheit von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

bubblegum655 
Beitragsersteller
 09.09.2016, 15:32

Die ist dafür verantwortlich? Danke :)

Da du nicht mehr der Mieter der Wohnung warst, ist es die Schuld vom Vermieter, wenn dieser nicht überprüft, ob alles auch wirklich abgestellt ist. Die Leute, die dort nachgezogen sind, kannst du gleich mal vorwarnen und über dein Erlebnis berichten. Ich hoffe, du hast den Zählerstand beim Ablesen auch für dich aufgeschrieben. Denn das wäre der beste Beweis, dass die Kosten nicht auf dein Konto gehen.

bubblegum655 
Beitragsersteller
 09.09.2016, 15:39

Danke dir!

bubblegum655 
Beitragsersteller
 09.09.2016, 15:32

Aufgeschrieben nicht, ich habe Fotos vom Gaszähler!

Doch, ich war noch bis Ende August Mieter.

Wohnen in einer Stadt mit extremen Wohnungsmangel, hier kann man erst eine Wohnung kündigen, wenn man die neue sicher hat.

Deshalb sind wir im Juni umgezogen, Ende Mai Vertrag unterschrieben, 01.06. eingezogen, direkt im Juni gekündigt für Ende August. 3 Monate Kündigungsfrist.. Deshalb war ich dann doch noch Mieter.

Die werde ich dann mal warnen. Danke.

LaurentSonny  09.09.2016, 15:34
@bubblegum655

Wenn du Bilder hast, die den Stand vom Auszug haben, dann hast du den besten Beweis überhaupt. Lege diese dem Amt vor und poche auf dein Recht, dass du das nicht verbraucht hast und damit nicht dir zur Last gelegt werden darf.