Gaststätte mit Brauereivertrag
Hallo, wir haben eine Gaststätte mit Brauereivertrag gepachtet. Den Vertrag haben wir leider noch nie gesehen und wissen deshalb leider nicht auf wieviel Jahre er abgeschlossen wurde. Das weis auch der Sportverein nicht mehr weil niemand diesen Vertrag hat. Er wurde ungefähr ende der Siebziger abgeschlossen. Wie lange darf der Vertrag laufen. Haben wir möglichkeiten irgendwann da raus zu kommen?? Danke Gruß Sandra
12 Antworten
Wieso habt Ihr überhaupt den Pachtvertrag dann unterschrieben? Mit Sicherheit wird die Brauerei ein Exemplar haben - und die hätte auch vor Vertragsunterzeichnung eine Kopie zur Verfügung gestellt.
Sorry, aber wie kann man denn was pachten, ohne alle Verträge zu kennen, die mit dem Objekt verbunden sind??? Den Vertrag hat die Brauerei. Da kannst Du ihn einsehen!
Sie sollten sich umfassend über die Kündigungsmöglichkeit beraten lassen.
Also nein, Sachen gibt es!
Aber ich will nicht hinterhertreten und Eure Unvernunft anprangern.
Also setzt Euch mit der Brauerei in Verbindung. Schließlich müßt Ihr ja wissen, was Ihr für Verpflichtungen habt.
Vielleicht ist Euer Pachtvertrag sogar nichtig, da der Verpächter nicht alle erforderlichen Unterlagen beigebracht hat.
Vom Gefühl her sage ich, daß so ein Brauereivertrag (was ist das eigentlich, ein Bierlieferungsvertrag, ein Kreditvertrag?) maximal 25 Jahre läuft, sich danach aber stillschweigend um x Jahre verlängern könnte.
Warsteiner sind absolut unseriös was den Brauereivertrag angeht. Die saugen dich aus wenn nicht alles so läuft wie geplant. Sie verklagen mich auf 30.000 Euro Schadensersatz obwohl dass Darlehen zurückgezahlt ist. Absolut unseriös !Finger Weg !