Was kann ich jetzt tun, nachdem ohne meine Zustimmung ein Vertrag abgeschlossen wurde?


01.02.2020, 20:07

Für die, die in der selben Situation sind:

Ich habe Gestern mein Geld zurück bekommen, ich weiß zwar nicht, was genau der Auslöser dafür war, aber hier ist was ich getan habe:

-Ich habe Verlangt nie wieder einen Werbeanruf von dem Unternehmen zu erhalten

-Ich habe nach Auskunft meiner Daten und an wen Sie diese weiter geleitet haben verlangt

-Ich habe bei der Bank darum gebeten die rechtwidrige Benutzung des Lastschriftmandates rückgängig zu machen

-Ich habe mein Vertrag gekündigt und habe dabei noch einmal genau meine Situation begründet was passiert ist, warum ich eigentlich gerne in den Vertrag drin bleiben würde und das ich es echt traurig finde, dass niemand zugibt, dass dort ein Fehler unterlaufen ist.

Anscheinend hat irgendetwas davon bewirkt, dass Sie eingeknickt sind und mir mein Geld, zwar als Gutschrift, aber wenigsten zurück gegeben haben. Da mein Vertrag eh noch über ein Jahr läuft wird diese Gutschrift von mir auch vollkommen aufgebraucht, weshalb ich damit zufrieden bin.

Mit freundlichen Grüßen

Florian

4 Antworten

Erst mal mit deiner Bank Kontakt aufnehmen und denen mitteilen, dass du Mobilcom nie ein Lastschriftmandat erteilt hast.

Dann gehen etliche Lastschriften (ggf. sogar alle) zurück, und Mobilcom kriegt gehörig auf die Finger geklopft.

Dann werden die versuchen, die Gebühren von dir einzufordern oder einzuklagen. Dazu müssen die vor Gericht nachweisen, dass du den Vertrag geschlossen hast. Und dann wird es für eine von beiden Seiten unangenehm. Wenn es stimmt, was du sagst, dann für Mobilcom.

Wo haben die eigentlich deine Emailadresse her, auf die sie den Widerruf geschickt haben wollen?

FlorianMeyer868 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 17:17

Ich habe einen Mobilfunkvertrag bei ihnen, daher haben sie für diesen auch einen Lastschriftmandat. Allerdings habe ich nie zugestimmt diesen Vertrag zu wollen noch das dieser für einen anderen Vertrag benutzt werden darf.

Casuscactus  20.01.2020, 17:19
@FlorianMeyer868

Dann wird es etwas komplexer. Denn wenn du nun die Lastschriften platzen lässt (was nur für die letzten neun Wochen geht, denn ein Lastschriftmandat hattest du ihnen prinzipiell erteilt), werden sie dir deinen Mobilfunkanschluss sperren.

Ein Gang zum Anwalt wäre hier nicht verkehrt.

VirageXO  20.01.2020, 17:36
@Casuscactus
Dann wird es etwas komplexer. Denn wenn du nun die Lastschriften platzen lässt (was nur für die letzten neun Wochen geht, denn ein Lastschriftmandat hattest du ihnen prinzipiell erteilt), werden sie dir deinen Mobilfunkanschluss sperren.

Einfachste Lösung: Alle betroffenen Abbuchungen zurückgeben und anschließend an die entsprechende Kontoverbindung die tatsächlich geschuldeten Beträge überweisen.

Casuscactus  20.01.2020, 17:37
@VirageXO

Das ist keine einfache Lösung, aber eine Lösung. Der Ärger mit Mobilcom fängt dann erst an.

Man kann auch nicht alle Abbuchungen zurückgehen lassen, nur jene im 9-Wochen-Zeitraum.

VirageXO  20.01.2020, 17:40
@Casuscactus
Das ist keine einfache Lösung, aber eine Lösung.

Stimmt schon, aber so kann der Fragesteller ein bisschen mit dem Säbel rasseln, ohne sich selbst zu sehr in die Schusslinie zu begeben. Und dann warten, was da kommt.

Der Ärger mit Mobilcom fängt dann erst an.

Das ist wohl wahr.

Man kann auch nicht alle Abbuchungen zurückgehen lassen, nur jene im 9-Wochen-Zeitraum.

Hatte nicht auf dem Schirm, über welchen Zeitraum wir hier sprechen - das ist natürlich richtig.

Bundesnrtzagentur oder Verbraucherzentrale

Ein Anwalt würde Sinn machen. Wenn kein Vertrag zustandegekommen ist, dürfen sie dir natürlich kein Geld abbuchen und bereits abgebuchtes Geld ist als ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben. Aber anscheinend hast du denen ja eine Einzugsermächtigung gegeben. Wieso konnten die dir überhaupt Geld abbuchen?

FlorianMeyer868 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 17:14

Weil sie eine Einzugsermächtigung wegen meinen Mobilfunkvertrages haben die sie kurzer Hand auch dafür verwendet haben.

Erneut Widerspruch, per Einschreiben.

Forderung: die sollen den Vertragsschluss einschließlich deiner Willenserklärung dir beweisen. Alternativ mit negativer Feststellungsklage drohen.

Ist das ein Mobiltelefonvertrag? Nie nutzen, nie einloggen. Erklären im Einschreiben, das eine Überprüfung deinerseits kein konkludentes Handeln ist.

Gibt es einen Leseranwalt bei eurer Lokalzeitung, der das Verhalten öffentlich machen kann?

Hackebeil96  20.01.2020, 17:16
mit negativer Feststellungsklage drohen.

Der Fragestellerin wurde bereits Geld abgebucht, das sie, soweit ein Vertrag nicht zustandegekommen ist, herausverlangen kann. Wieso soll man da jetzt auf Feststellung klagen, dass ein Vertragsverhältnis nicht besteht? Feststellungsurteile können nicht vollstreckt werden.

VirageXO  20.01.2020, 17:19
@Hackebeil96

Die Lastschriften kann der Fragesteller zurückgeben, sodass für eine 812er-Leistungsklage wohl kein Rechtsschutzbedürfnis bestehen würde.

Feststellungsinteresse dürfte hier in der Tat gegeben sein, um sich vor künftigen überhöhten Abbuchungen schützen zu können.