Garantieübernahme (Hersteller) durch Rechnungsübergabe bei Weiterverkauf?
Übernimmt man, wenn man einen Artikel vom Erstkäufer kauft, dieser seine Ursprungsrechnung beifügt, die Garantie vom Hersteller?
4 Antworten
Das ist in den Garantiebedingungen geregelt. Eine pauschale Regelung gibt es nicht, da Garantie immer eine freiwillige Leistung ist, die demnach auch annähernd frei vom Hersteller gestaltet werden kann.
Manche Hersteller beschränken die Garantie auf den Erstkäufer. Manche binden die Garantie praktisch an das Gerät, in diesem Fall können dann auch Zweit- oder Drittkäufer noch Garantieansprüche geltend machen.
Selbstverständlich, wenn du die original Rechnung (es würde sogar eine Kopie genügen) bekommst.
Der Verkäufer weiß nicht, wer das Gerät gekauft hat, das ist auch relativ. Es ist wichtig, wie alt das Gerät ist, und so lange ist für jeden Besitzer in der Zeit Herstellergarantie drauf.
Dann muss der aber namentlich in einem Kaufvertrag stehen. Das ist bei einem gewöhnlichen Kassenzettel nicht der Fall!
Im normal Fall ja. Es sei denn du kaufst ein Thermomix von Vorwerk.
AVM gibt auch nur Garantie an den Erstkäufer. (zumindest war es vor ein paar Jahren so)
Die Garantie gibt es immer auf das Gerät, unabhängig vom Besitzer.
Nein, das regeln allein die Garantiebedingungen, der Garntiegeber kann die Garantie auch nur den Erstkäufer geben, wenn das Gerät dann verkauft wird, erlischt die Garantiem
Du hast recht, habe mich gerade belesen. Man sollte daher immer genau die Garantiebedingungen durchlesen, nur die Gewährleistung ist davon unabhängig.
Der Herstller kann die Garantie in den Garantiebedingungen auf den Erstkäufer beschränken. Einige Hersteller tun dies auch.