Wenn durch Überhitzung der PC kaputtgehen sollte, übernimmt das die Garantie?
Normalerweise müsste das System vorher abschalten, aber was ist, wenn man zwar nichts derartiges verändert hat und das System auch bei über dem TP Max nicht abschaltet, übernimmt das irgendeine Garantie, Gewährleistung oder Versicherung ?
6 Antworten
Wenn die Abschaltung bei Überhitzung versagt kann ein Produktfehler vorliegen, aber auch ein unzulässiger Eingriff.
Vom Hersteller erlaubtes Overclocking ist zulässig, aber nicht die weitere Übertaktung (sofern überhaupt möglich). Unzulässig sind Softwareeingriffe, die die Abschaltungskriterien in höhere, ggf. überkritische Bereiche verschieben.
Unzulässig ist auch der Umbau des Kühlsystems mit Fremdprodukten. Dort auftretende Fehler können beim Hersteller des betr. Systems reklamiert werden, aber der haftet nur für die von ihm gelieferten Teile.
Ausdrücklich zugelassen ist die Nachrüstung von PC's mit handelsüblichen (PCIe) Karten, da das als Feature des Produktes zählt. Fehler dieser Karten sind natürlich nicht das Problem des PC-Herstellers.
Nach meinen Erfahrungen schützt die CPU sich selber zuverlässig. Das betrifft speziell in Laptops nicht zwingend andere Komponenten, wie die Festplatte.
Also der Prozessor regelt sich im Normalfall herunter wenn er zu heiss wird - er schaltet sich nicht ab. Und ich kann mir auch keinen Prozessor vorstellen der das nicht macht - es sei denn das BIOS wurde verändert und der Prozessor wurde übertaktet.
Ähnliches gilt auch für das Mainboard.
Aber selbst wenn beide zu heiss laufen bedeutet das (auch wieder im Normalfall) nicht, dass der Prozessor oder das Mainboard nicht mehr direkt kaputt gehen. Es passieren eher Nebeneffekte wie Bluescreens oder die Lebensdauer verändert sich von normalen 8 Jahren auf vielleicht 4 Jahre.
Was Garantie angeht spielt natürlich auch eine Rolle wie und wo der PC eingebaut bzw. hingestellt wird. Wenn die Wärme nicht abgeführt werden kann ist auf jeden Fall der Eigentümer mitschuld.
Natürlich gibt es Einzelfälle in denen z.B. der Prozessorlüfter nicht richtig angeschlossen wurde oder ein mechanisches Problem hat und deshalb nicht dreht und kühlt.
Als Ergänzung für Mitleser.
Bei älteren Laptops ist ein beliebter Fehler, dass die Kühlpaste zwischen Prozessor und Lüfter austrocknet und die Kühlleistung drastisch sinkt. Und dann kann man der Laptop einschalten aber nach ein paar Minuten schaltet sich der Laptop wegen Überhitzung des Prozessors wieder aus. Und bis dahin ist der Laptop in den letzten Monaten und Jahren nach und nach langsamer geworden. Mit jedem Nachlassen der Leitfähigkeit der Paste zum Lüfter hat sich der Prozessor schneller herunter getaktet.
Bevor der PC kaputt geht, schaltet die Sicherung ihn ab. Dann kannst du ihn, nachdem er sich abgekühlt hat wieder hoch fahren
Wenn es ein fertig gekaufter und unveränderter Rechner ist, dann hast Du 2 Jahre Gewährleistung beim Händler, besonders gute Möglichkeiten im ersten halben Jahr, ggf. auch eine Herstellergarantie.
Nein, denn das ist kein Herstellungs und oder Produktfehler.