Garantie - Gutschein oder Geld zurück?
Habe online ein Produkt gekauft, das leider mehr oder weniger unbrauchbar ist ( verbindug geht regelmässig verloren obwohl sogar eine reichweite von 10m angegeben ist).
Habe das Produkt nach ca. 2 monaten zurückgeschickt - hatte 1 Jahr garantie
Habe über 1 Monat auf eine antwort gewartet, und dann selbst nachgefragt wie der status nun sei, es wurde mitgeteilt das das Produkt auf unbestimmte Zeit bei dem Händler nicht mehr angeboten wird, aber hier ist ein Gutschein im Warenwert des Produktes.
Auf eine Antwort auf die Frage ob man mir das Geld nicht auszahlen kann, da ich keine alternative in deren Shop finde, warte ich nun bereits seit 3 Tagen.
Ist es zulässig nur einen Gutschein anzubieten? oder muss ggf. auch das Geld in diesem Fall zurückerstattet werden wenn ich das wünsche?
3 Antworten
Bei Sachmängeln an der Ware hat der Händler das Recht zu entscheiden ob er die nachbessert (repariert), gegen den gleichen Artikel tauscht, einen anderen gleichwertigen Artikel anbietet oder vom Kaufvertrag zurück tritt und das Geschäft rückabwickelt.
Da er diesen Artikel scheinbar nicht mehr vertreibt und wohl auch nicht nachbessern will, bleibt nur das Angebot eines gleiwertigen Artikel oder der Rücktritt vom Kaufvertrag. Beim Rücktritt wird der Kaufvertrag von Beginn an rückabwickelt, der Verkäufer kann jedoch ein angemessenes Entgelt für den Zeitraum verlangen in dem die Sache einwandfrei funktioniert hat. Das ist in deinem Fall der Zeitraum zwischen Erstlieferung und Anzeige des Sachmangels beim Verkäufer. Die veranschlagte Lebensdauer hängt von der Sache ab, ist aber meistens mindestens 2 Jahre. Je Nutzungamonat kann er also in aller Regel höchstens 1/24 verlangen und bei der Rückabwicklung in Abzug bringen. Der Restbetrag ist dem Kunden zu erstatten.
Du kannst die Rückzahlung in Form einer Gutschrift annehmen, hast aber das Recht auf Erstattung des Kaufpreis durch Rückzahlung abzgl des Nutzungsentgelt.
Klar ist das zulässig. Die Garantiebedingungen gibt der Händler vor. Es könnte aber auch eine Herstellergarantie geben.
Bei Gewährleistung ist man das natürlich nicht, aber der Fragesteller schreibt ja über Garantie.
Für den Fall der Gewährleistung gibt es bei Wikipedia auch einen ausführlichen Artikel.
Der Händler hat keine Garantiebestimmung auf deren Website ( AGBs) - es Handelt sich hierbei um eine Herstellergarantie. - in der Mail wurde mitgeteilt das das Produkt auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar ist.
Anbieten darf der Händler dies natürlich, annehmen musst du das nicht.
Da der Händler, wie du schreibst, die Wahre nicht nachbessern kann, kannst du vom Vertrag zurücktreten, sprich: du kannst das Geld zurückverlangen. Im Extremfall kannst du sogar Schadenersatz fordern - sofern du einen solchen nachweisen kannst.
Es geht, so wie es geschildert wurde, hier um Gewährleistung. Da gibt es gesetzliche Regelungen, man ist hier natürlich nicht der Willkür des Händlers ausgesetzt.